Auftragnehmerin
Auftragnehmerin ist die CFS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Unter den Ulmen 148, 50968 Köln-Marienburg, eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 102711, vertreten durch den Geschäftsführer Carsten Schupp, Steuerberater – nachfolgend "CFS".
Diese AAB gelten ausschließlich für Mandate der CFS Steuerberatungsgesellschaft mbH. Carsten Schupp handelt als deren Geschäftsführer und wird nicht persönlich Auftragnehmer.
Vollständige Fassung
Die vollständigen AAB stehen nachfolgend als zugängliche HTML-Fassung und zusätzlich als visuell gleichlautende PDF-Druckfassung bereit. Maßgeblich bleibt die Fassung, die bei der Mandatsaufnahme wirksam in den Vertrag einbezogen wird.
Vollständiger Inhalt
1. Geltung und Auftrag
Diese AAB gelten für alle Aufträge, die der Auftraggeber CFS erteilt und CFS annimmt, sofern sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Zwingendes Recht und individuelle Vereinbarungen gehen vor.
Art und Umfang der Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach dem erteilten und von CFS angenommenen Auftrag. Änderungen oder Erweiterungen sollen in Textform dokumentiert werden.
2. Ausführung und Auftragsgrenzen
CFS führt den Auftrag nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung aus. Tatsachen, Zahlen und Unterlagen des Auftraggebers darf CFS als vollständig und richtig zugrunde legen, sofern eine Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt ist. Auf offensichtliche Widersprüche weist CFS hin.
Arbeitsergebnisse beziehen sich auf den mitgeteilten Sachverhalt und den Rechtsstand bei Fertigstellung. Ausländisches Recht, eine materielle Prüfung überlassener Unterlagen und eine spätere Aktualisierung oder Überwachung gehören nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zum Leistungsumfang.
3. Mitwirkung und Fristen
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig, lesbar und so rechtzeitig bereit, dass CFS eine angemessene Bearbeitungszeit verbleibt. Änderungen des Sachverhalts sind unverzüglich mitzuteilen. Arbeitsergebnisse sind auf offensichtliche Unrichtigkeiten zu prüfen.
Die Wahrung von Not- und Ausschlussfristen gehört nur zu einem ausdrücklich angenommenen Auftrag und setzt die rechtzeitige, vollständige Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Rechtsbehelfe, Klagen und Vertretungen bedürfen eines gesonderten Auftrags und, soweit erforderlich, einer Vollmacht.
Fehlt eine notwendige Mitwirkung oder ist ein Vorschuss oder eine fällige Rechnung trotz Aufforderung in Textform und angemessener Nachfrist nicht bezahlt, darf CFS die Bearbeitung aussetzen oder aus wichtigem Grund kündigen, soweit keine zwingenden Berufspflichten entgegenstehen. Zusätzlicher Aufwand ist zu vergüten; für Folgen, die auf der Verzögerung oder unvollständigen Angaben beruhen, haftet CFS nicht.
4. Verschwiegenheit, Dritte und Arbeitsergebnisse
CFS und die eingesetzten Personen wahren die gesetzliche Verschwiegenheit. CFS darf Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, fachkundige Dritte, Vertreter sowie IT-, DATEV- und sonstige Dienstleister einsetzen, soweit dies rechtlich zulässig ist und Verschwiegenheit und Datenschutz gewahrt werden.
Arbeitsergebnisse sind nur für den Auftraggeber und den vereinbarten Zweck bestimmt. Eine vom Auftragszweck umfasste Vorlage bei Behörden, Gerichten, Banken oder anderen Beratern bleibt zulässig. Eine darüber hinausgehende Verwendung durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von CFS in Textform. Verantwortung gegenüber Dritten übernimmt CFS nur bei ausdrücklicher Bestätigung in Textform; zwingende Ansprüche bleiben unberührt.
5. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Steuerberatervergütungsverordnung oder einer gesonderten Vergütungsvereinbarung in Textform. CFS kann nach § 8 StBVV für entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss verlangen.
Rechnungen sind mit Zugang fällig; es gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.
Ist ein SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart, kann die Vorabankündigung bis spätestens fünf Kalendertage vor Fälligkeit erfolgen.
6. Mängelbeseitigung
Der Auftraggeber zeigt erkennbare Mängel unverzüglich in Textform an. Vor der Beauftragung eines Dritten ist CFS angemessene Gelegenheit zur eigenen Beseitigung zu geben, soweit dies zumutbar ist. Zwingende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
7. Beendigung des Auftrags
Für die Beendigung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Beendigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen, entstandenen Auslagen und weitergehenden gesetzlichen Ansprüche zu vergüten. Soweit zumutbar und rechtlich geboten, nimmt CFS noch unaufschiebbare Handlungen vor, um erkennbare Rechtsverluste des Auftraggebers zu vermeiden.
8. Handakten und Unterlagen
CFS bewahrt Handakten nach § 66 StBerG für zehn Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres auf, in dem der Auftrag beendet wurde. Für elektronische Akten gilt dies entsprechend.
Vom Auftraggeber erhaltene Dokumente gibt CFS auf Verlangen heraus. Die Aufbewahrungspflicht für solche Dokumente endet, wenn der Auftraggeber sie trotz Aufforderung nicht binnen sechs Monaten abholt. CFS kann die Herausgabe wegen offener Gebühren und Auslagen desselben Auftraggebers verweigern, soweit dies nicht unangemessen ist.
9. Haftung
Für die Haftung von CFS gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine formularmäßige Haftungsbegrenzung wird durch diese AAB nicht vereinbart.
Eine etwaige künftige Haftungsbegrenzung setzt eine gesonderte, im Einzelfall in Textform getroffene Vereinbarung unter Einhaltung des § 67a StBerG voraus. Zwingende gesetzliche Haftung und die Haftung wegen Vorsatzes bleiben unberührt. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Wichtiger Mandatshinweis
Die Veröffentlichung auf der Website allein ersetzt nicht die Einbeziehung in den jeweiligen Mandatsvertrag. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Regelungen gehen vor.
Verbraucher erhalten bei einem ausschließlich über Fernkommunikation geschlossenen Mandat eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung gesondert.
Unterlagen anfordern
Sie können die aktuellen Unterlagen jederzeit per E-Mail anfordern:
carsten.schupp@cfs-steuer.de
