Die Leitfrage
Passt die frühe Steuerwirkung zur tatsächlichen Investition?
Der IAB wirkt vor der Anschaffung. Die Abschreibung beginnt erst mit dem begünstigten Wirtschaftsgut. CFS plant beide Zeitpunkte gemeinsam und prüft Fristen, Bemessungsgrundlage, Nutzung und mögliche steuerliche Rückabwicklung.
IABInvestitionsfristDegressive AfASonderabschreibungSteuerliquidität
IAB mit Turbo-AfA
Drei gesetzliche Bausteine. Eine abgestimmte Zeitplanung.
„Turbo-AfA“ ist die CFS-Bezeichnung für die zeitlich abgestimmte Gestaltung aus IAB, degressiver Abschreibung und einer gegebenenfalls passenden Sonderabschreibung. Der Ausdruck ist kein eigener Begriff des Einkommensteuergesetzes und begründet keinen zusätzlichen Anspruch. Alle Bausteine werden getrennt geprüft.
01IAB vor der Investition
§ 7g EStG ermöglicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen gewinnmindernden Abzug von bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der IAB ist keine Abschreibung und kein sicherer Geldzufluss.
02Degressive AfA nach der Investition
Für begünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, kann die AfA vom Restwert bis höchstens 30 Prozent erfolgen. Sie wird bei erfüllten Voraussetzungen in die CFS Gestaltung einbezogen.
03Sonderabschreibung gesondert prüfen
§ 7g EStG erlaubt unter zusätzlichen Voraussetzungen neben der regulären oder degressiven AfA Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 40 Prozent. Ob und wann sie eingesetzt wird, entscheidet die individuelle Steuer- und Liquiditätsplanung.
Interaktive ModellrechnungAbfindung 2026 mit IAB und Turbo-AfARechner öffnen ↗Der CFS Ablauf
Von der IAB-Eignung bis zur laufenden Kontrolle.
Status, offene Unterlagen, offene Entscheidungen, nächster Schritt, Verantwortlicher und Frist bleiben während der gesamten Gestaltung sichtbar.
- 01
Eignung und Ausgangslage prüfen
Gewinnermittlung, Gewinngrenze, Betrieb, geplantes Wirtschaftsgut und Investitionsjahr werden erfasst. Finanzierungsdaten dienen nur als vom Mandanten vorgegebene Grundlage der Steuerliquiditätsplanung.
Gewinn · Betrieb · Wirtschaftsgut · Zeitplan - 02
IAB und Steuerliquidität planen
Höhe und Zeitpunkt des IAB werden nicht isoliert, sondern zusammen mit Steuerfestsetzung, Vorauszahlungen, Finanzierung und Liquiditätsreserve gerechnet.
IAB · Steuerwirkung · Vorauszahlung · Reserve - 03
Investitionsfrist absichern
Das Vorhaben muss innerhalb der gesetzlichen Frist tatsächlich umgesetzt werden können. Bestellung, Lieferung und mögliche steuerliche Rückgängigmachung werden berücksichtigt.
drei Folgejahre · Lieferung · Rückgängigmachung - 04
Zuordnung und Nutzung belegen
Anlagevermögen, Vermietung beziehungsweise betriebliche Nutzung und die erforderliche Dokumentation werden vor Anschaffung festgelegt und anschließend nachgehalten.
Anlagevermögen · Nutzung · Nachweise - 05
Abschreibung nach Anschaffung festlegen
Bei begünstigten beweglichen Wirtschaftsgütern wird die degressive AfA eingeplant. Eine Sonderabschreibung wird nur zusätzlich angesetzt, wenn ihre Voraussetzungen erfüllt sind und sie zur individuellen Gestaltung passt.
degressive AfA · Sonderabschreibung · Bemessungsgrundlage - 06
Umsetzung und Soll-Ist-Vergleich begleiten
Steuererklärung, Anlageverzeichnis, Buchung, Belege, Nutzung und Abweichungen werden dokumentiert. Bei Änderungen wird die Gestaltung rechtzeitig neu beurteilt.
Buchung · Beleg · Nutzung · Kontrolle
Das Arbeitsergebnis
Eine umsetzbare Steuerplanung mit klaren Voraussetzungen.
Jede Berechnung wird auf das konkrete Mandat, das tatsächlich geplante Wirtschaftsgut und den dann geltenden Rechtsstand bezogen.
- Eignungsprüfung mit Voraussetzungen und Ausschlussgründen
- IAB- und Steuerliquiditätsrechnung mit Zeitplan
- Abschreibungsplan mit degressiver AfA und gesonderter Sonderabschreibungsprüfung
- Basis-, konservatives und Stressszenario der Steuer- und Liquiditätswirkung
- Unterlagen-, Nachweis- und Fristenliste
- Buchungs- und Umsetzungsanleitung für das konkrete Mandat
Klare Grenzen
Wann wir von der Gestaltung abraten oder sie zurückstellen.
Eine frühe Steuerwirkung rechtfertigt weder eine ungeeignete Investition noch unvollständige Nachweise.
- ×Das geplante Wirtschaftsgut ist nicht begünstigt oder seine steuerliche Einordnung ist ungeklärt.
- ×Gewinngrenze, Investitionsfrist oder Nutzungsanforderungen können nicht belastbar erfüllt werden.
- ×Die Gestaltung setzt eine sofortige oder garantierte Steuererstattung voraus.
- ×Eine gesonderte Produkt-, Finanzierungs- oder Wirtschaftlichkeitsprüfung liegt nicht vor.
- ×Verträge, Rechnungen, Zahlungen oder tatsächliche Nutzung sollen erst nachträglich angepasst werden.
Leistungsgrenze
Steuerberatung im Mandat – keine Investitionsvermittlung.
CFS Steuer berät ausschließlich zur steuerlichen Gestaltung und deren Umsetzung im gesonderten Steuerberatungsmandat. Wir verkaufen oder vermitteln im Rahmen dieser Steuerberatungsleistung kein Wirtschaftsgut und geben keine Rendite-, Finanzierungs-, Steuererstattungs- oder Wertgarantie.
Investitionsentscheidung, Finanzierung, rechtliche Verträge, technische Eignung, Versicherung, Betreiberleistung und Wirtschaftlichkeit sind getrennt zu entscheiden und gegebenenfalls durch jeweils befugte, unabhängige Fachleute zu prüfen.
Amtliche Grundlagen
Rechtsstand vor jeder Umsetzung erneut prüfen.
Die zentralen Vorschriften in der aktuell abgerufenen Fassung.
Stand: 11. August 2026. Allgemeine Information; verbindliche Steuerberatung erfolgt ausschließlich nach Mandatsannahme anhand des Einzelfalls und der dann geltenden Rechtslage.