CFSSteuerberatungsgesellschaft mbH

CFS Schwerpunkt

IAB-Gestaltung vor der Investition beginnen.

Die CFS IAB-Strategie verbindet Investitionsabzugsbetrag, Investitionszeitpunkt, Nutzung und spätere Abschreibung zu einem dokumentierten steuerlichen Ablauf. Produkt, Finanzierung und Wirtschaftlichkeit werden davon getrennt geprüft.

Die Leitfrage

Passt die frühe Steuerwirkung zur tatsächlichen Investition?

Der IAB wirkt vor der Anschaffung. Die Abschreibung beginnt erst mit dem begünstigten Wirtschaftsgut. CFS plant beide Zeitpunkte gemeinsam und prüft Fristen, Bemessungsgrundlage, Nutzung und mögliche steuerliche Rückabwicklung.

IABInvestitionsfristDegressive AfASonderabschreibungSteuerliquidität
CFS IAB-Strategie von der Steuerliquidität zur Investition

IAB mit Turbo-AfA

Drei gesetzliche Bausteine. Eine abgestimmte Zeitplanung.

„Turbo-AfA“ ist die CFS-Bezeichnung für die zeitlich abgestimmte Gestaltung aus IAB, degressiver Abschreibung und einer gegebenenfalls passenden Sonderabschreibung. Der Ausdruck ist kein eigener Begriff des Einkommensteuergesetzes und begründet keinen zusätzlichen Anspruch. Alle Bausteine werden getrennt geprüft.

01

IAB vor der Investition

§ 7g EStG ermöglicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen gewinnmindernden Abzug von bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der IAB ist keine Abschreibung und kein sicherer Geldzufluss.

02

Degressive AfA nach der Investition

Für begünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, kann die AfA vom Restwert bis höchstens 30 Prozent erfolgen. Sie wird bei erfüllten Voraussetzungen in die CFS Gestaltung einbezogen.

03

Sonderabschreibung gesondert prüfen

§ 7g EStG erlaubt unter zusätzlichen Voraussetzungen neben der regulären oder degressiven AfA Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 40 Prozent. Ob und wann sie eingesetzt wird, entscheidet die individuelle Steuer- und Liquiditätsplanung.

Interaktive ModellrechnungAbfindung 2026 mit IAB und Turbo-AfARechner öffnen

Der CFS Ablauf

Von der IAB-Eignung bis zur laufenden Kontrolle.

Status, offene Unterlagen, offene Entscheidungen, nächster Schritt, Verantwortlicher und Frist bleiben während der gesamten Gestaltung sichtbar.

  1. 01

    Eignung und Ausgangslage prüfen

    Gewinnermittlung, Gewinngrenze, Betrieb, geplantes Wirtschaftsgut und Investitionsjahr werden erfasst. Finanzierungsdaten dienen nur als vom Mandanten vorgegebene Grundlage der Steuerliquiditätsplanung.

    Gewinn · Betrieb · Wirtschaftsgut · Zeitplan
  2. 02

    IAB und Steuerliquidität planen

    Höhe und Zeitpunkt des IAB werden nicht isoliert, sondern zusammen mit Steuerfestsetzung, Vorauszahlungen, Finanzierung und Liquiditätsreserve gerechnet.

    IAB · Steuerwirkung · Vorauszahlung · Reserve
  3. 03

    Investitionsfrist absichern

    Das Vorhaben muss innerhalb der gesetzlichen Frist tatsächlich umgesetzt werden können. Bestellung, Lieferung und mögliche steuerliche Rückgängigmachung werden berücksichtigt.

    drei Folgejahre · Lieferung · Rückgängigmachung
  4. 04

    Zuordnung und Nutzung belegen

    Anlagevermögen, Vermietung beziehungsweise betriebliche Nutzung und die erforderliche Dokumentation werden vor Anschaffung festgelegt und anschließend nachgehalten.

    Anlagevermögen · Nutzung · Nachweise
  5. 05

    Abschreibung nach Anschaffung festlegen

    Bei begünstigten beweglichen Wirtschaftsgütern wird die degressive AfA eingeplant. Eine Sonderabschreibung wird nur zusätzlich angesetzt, wenn ihre Voraussetzungen erfüllt sind und sie zur individuellen Gestaltung passt.

    degressive AfA · Sonderabschreibung · Bemessungsgrundlage
  6. 06

    Umsetzung und Soll-Ist-Vergleich begleiten

    Steuererklärung, Anlageverzeichnis, Buchung, Belege, Nutzung und Abweichungen werden dokumentiert. Bei Änderungen wird die Gestaltung rechtzeitig neu beurteilt.

    Buchung · Beleg · Nutzung · Kontrolle

Das Arbeitsergebnis

Eine umsetzbare Steuerplanung mit klaren Voraussetzungen.

Jede Berechnung wird auf das konkrete Mandat, das tatsächlich geplante Wirtschaftsgut und den dann geltenden Rechtsstand bezogen.

Klare Grenzen

Wann wir von der Gestaltung abraten oder sie zurückstellen.

Eine frühe Steuerwirkung rechtfertigt weder eine ungeeignete Investition noch unvollständige Nachweise.

Leistungsgrenze

Steuerberatung im Mandat – keine Investitionsvermittlung.

CFS Steuer berät ausschließlich zur steuerlichen Gestaltung und deren Umsetzung im gesonderten Steuerberatungsmandat. Wir verkaufen oder vermitteln im Rahmen dieser Steuerberatungsleistung kein Wirtschaftsgut und geben keine Rendite-, Finanzierungs-, Steuererstattungs- oder Wertgarantie.

Investitionsentscheidung, Finanzierung, rechtliche Verträge, technische Eignung, Versicherung, Betreiberleistung und Wirtschaftlichkeit sind getrennt zu entscheiden und gegebenenfalls durch jeweils befugte, unabhängige Fachleute zu prüfen.

Amtliche Grundlagen

Rechtsstand vor jeder Umsetzung erneut prüfen.

Die zentralen Vorschriften in der aktuell abgerufenen Fassung.

Nächster Schritt

Ist die geplante Investition IAB-geeignet?

IAB-Eignung vorprüfen

CFS Fachnewsletter

Steuerstrategie verständlich eingeordnet.

Alle 14 Tage fundierte Fachhinweise zu Steuergestaltung, Unternehmensstruktur und den steuerlichen Folgen geplanter Vermögensvorhaben. Bei besonders wichtigen Entwicklungen informieren wir zusätzlich. Keine pauschalen Steuersparmodelle und keine Renditeversprechen.