CFSSteuerberatungsgesellschaft mbH

CFS Familienstiftung

Familienvermögen über Generationen ordnen.

Eine Familienstiftung kann Unternehmen, Immobilien und anderes Familienvermögen dauerhaft bündeln. Tragfähig wird sie erst, wenn Zweck, Begünstigte, Kontrolle, Liquidität, Steuern und die spätere Vermögensübertragung zusammen geplant werden.

Keine Standardstiftung. Keine Anerkennungs-, Steuer- oder Schutzgarantie.

Die Einordnung

Eine Familienstiftung beginnt mit dem Zweck – nicht mit einem Steuersatz.

Die Stiftung wird selbst Trägerin des übertragenen Vermögens. Deshalb muss vor der Errichtung geklärt sein, was dauerhaft gebunden werden soll, welche Familie in welcher Form profitieren kann, wer entscheidet und welche Liquidität außerhalb der Stiftung benötigt wird.

Erst wenn diese Antworten tragen, werden Steuerwirkungen und Übertragungswege gerechnet.

CFS-Prozess zur Errichtung und Betreuung einer Familienstiftung

Eignung und Grenzen

Langfristige Bindung muss zum Familienziel passen.

Stiftung, Holding, Familiengesellschaft, Schenkung und testamentarische Nachfolge werden nicht über einen einzelnen Steuersatz entschieden.

Kann passen, wenn …
  • Vermögen oder Beteiligungen sollen generationenübergreifend gebündelt werden.
  • Unternehmensnachfolge und Familienversorgung sollen gemeinsam geplant werden.
  • Verbindliche Governance ist wichtiger als jederzeit änderbare Eigentümerentscheidungen.
  • Laufende Verwaltung und langfristige Steuerliquidität werden bewusst eingeplant.
Besondere Vorsicht, wenn …
  • Kurzfristiger persönlicher Zugriff auf das Vermögen soll erhalten bleiben.
  • Wegzug oder ausländische Familien- und Vermögensbezüge sind ungeklärt.
  • Pflichtteil, Finanzierung, Betriebsaufspaltung oder Veräußerung sind offen.
  • Allein eine niedrige laufende Steuerquote ist das Motiv.

Der verbindliche Fahrplan

Von der ersten Einordnung bis zur steuerlichen Begleitung der Anerkennung.

Vor einem Auftrag erhalten Sie zunächst das geordnete CFS-Infopaket. Erst danach folgt ein individuelles Angebot. Die CFS-Pauschale umfasst die steuerlichen Leistungen der Punkte 1–7. Rechtsberatung, Rechtsentwurf, Anerkennungsverfahren, Vermögensübertragung und laufende Betreuung werden davon klar getrennt.

A · Orientierung vor dem Auftrag

Interesse → Infopaket

Schritt 0

Grundsätzliches Interesse

Sie teilen uns Ihre grobe Ausgangslage mit. Im Erstkontakt werden noch keine sensiblen Familien- oder Vermögensunterlagen hochgeladen.

Schritt 0

Geordnetes Infopaket

CFS bündelt Grundlagen, Leitfragen und alle relevanten Fachbeiträge. Damit können Sie Ziel, Bindungswirkung, Familienkreis und Alternativen vor einem Auftrag einordnen.

B · Steuerliche CFS-Pauschalbegleitung · Punkte 1–7

Ein klar begrenztes Steuerberatungsmandat.

Status, offene Unterlagen, offene Entscheidungen, nächster Schritt, Verantwortlicher und Frist bleiben in jeder Phase sichtbar.

  1. 01

    Angebot und Mandat

    Sie erhalten ein individuelles Angebot mit Fahrplan, Leistungsabgrenzung und Pauschalhonorar. Nach Annahme wird die Rechnung auf dem CFS-Steuer-Briefbogen erstellt.

    Punkt 1 · Angebot, Auftrag und Rechnung
  2. 02

    Datenaufnahme

    Erst danach erhalten Sie die Checkliste für Personen, Familie, Governance, Vermögen, Verbindlichkeiten, Unterlagen und offene Entscheidungen sowie den sicheren Übermittlungsweg.

    Punkt 2 · Vollständige Mandatsdaten
  3. 03

    Steuer- und Strukturkonzept

    CFS ordnet Ziele, Destinatärskreis, Vermögenswerte, Liquidität, Risiken und mögliche Übertragungswege. Varianten und Entscheidungen werden sichtbar dokumentiert.

    Punkt 3 · Steuerliches Strukturkonzept
  4. 04

    Steuerliche Eckpunkte für den Rechtsentwurf

    CFS dokumentiert die steuerlich relevanten Ziele, Varianten und Anforderungen. Stiftungsgeschäft und Satzung entwirft und verantwortet ein gesondert beauftragter Rechtsberater oder Notar.

    Punkt 4 · Steuerliche Eckpunkteliste
  5. 05

    Besprechung und Feinabstimmung

    CFS prüft den extern erstellten Rechtsentwurf ausschließlich auf steuerliche Folgen und dokumentiert steuerlich relevante Entscheidungen. Die rechtliche Gestaltung bleibt beim Rechtsberater oder Notar.

    Punkt 5 · Steuerliches Prüf- und Entscheidungsprotokoll
  6. 06

    Steuerliche Begleitung des externen Verfahrens

    CFS stellt die steuerlichen Unterlagen bereit und beantwortet steuerliche Rückfragen. Rechtsberater oder Notar führen das Rechts- und Anerkennungsverfahren und verantworten Entwurf, Endfassung und rechtliche Kommunikation.

    Punkt 6 · Steuerliche Unterlagen für das externe Verfahren
  7. 07

    Anerkennung

    Nach Abschluss des extern geführten Anerkennungsverfahrens erfasst CFS die steuerlich relevanten Ergebnisse und hält Steuer-, Erklärungs- und Fristenpunkte fest. Anerkennung und Bearbeitungsdauer liegen bei den zuständigen Stellen.

    Punkt 7 · Steuerliche Übernahme nach Anerkennung

Die CFS-Pauschale enthält ausschließlich die beschriebenen Steuerberatungsleistungen. CFS erstellt keinen Rechtsentwurf, führt kein Anerkennungsverfahren und erbringt keine Rechts- oder Notarleistung. Diese Aufgaben sind gesondert durch befugte Berufsträger zu übernehmen.

C · Punkt 8 · separate Vereinbarung

Nach der Anerkennung folgt die getrennte Umsetzung.

CFS kann die steuerlichen Folgen einer Vermögensübertragung in einem gesonderten Steuerberatungsmandat prüfen und begleiten. Rechtsgestaltung, notarielle Umsetzung, Bewertung, Finanzierung und unabhängige wirtschaftliche Prüfung bleiben bei den jeweils zuständigen Fachleuten.

Punkt 8 ist nicht Teil des CFS-Pauschalhonorars. CFS Steuer erhält für die Vermittlung oder Zuführung von Aufträgen keine Provision, Erfolgsbeteiligung oder sonstige wirtschaftliche Vergünstigung.
D · Punkt 9 · separates Jahresmandat

Die Stiftung bleibt ein dauerhaft zu führendes Rechtssubjekt.

CFS bietet nach Anerkennung ein separates Jahresmandat für Buchführung, Steuererklärungen, Beschlüsse, Fristen, Destinatärsleistungen, steuerlich relevante Beschlüsse und Destinatärsleistungen sowie langfristige Steuerliquiditäts- und Erbersatzsteuerplanung an.

Was Mandanten erhalten

Konkrete Steuerunterlagen statt eines Satzungsversprechens.

Der Prozess verbindet Wissen, Entscheidung, Dokumentation und Koordination. Jede Stufe endet mit einem nachvollziehbaren Ergebnis.

Leistungstrennung

Steuerberatung, Rechtsgestaltung und weitere Fachprüfungen trennen.

01

CFS Steuerberatung

Steuerliche Strukturierung, Berechnungen, steuerliche Prüfung externer Entwürfe und steuerliche Dokumentation der Punkte 1–7.

02

Rechtsberater und Notar

Rechtsberatung, Stiftungsgeschäft, Satzung, Anerkennungsverfahren, Endfassung und gegebenenfalls Beurkundung in eigener Verantwortung.

03

Weitere Fachleute und Stellen

Bewertung, Finanzierung und wirtschaftliche Prüfung sowie Entscheidungen von Behörden, Finanzamt und Registern bleiben außerhalb der Steuerberatung.

16 vorhandene Kernbeiträge

Fünf Lesepfade für eine belastbare Vorentscheidung.

Alle Beiträge im Wissenscenter

Häufige Fragen

Was vor dem ersten Auftrag geklärt sein sollte.

Erstellt CFS Stiftungsgeschäft und Satzung?

Nein. CFS dokumentiert die steuerlichen Eckpunkte und prüft den extern erstellten Entwurf auf steuerliche Folgen. Stiftungsgeschäft, Satzung, Rechtsprüfung und Anerkennungsverfahren verantworten der gesondert beauftragte Rechtsberater oder Notar.

Was umfasst die CFS-Pauschale?

Die Pauschale umfasst die in den Punkten 1–7 beschriebenen steuerlichen Leistungen. Rechtsberatung, Satzungsentwurf, Anerkennungsverfahren, notarielle Leistungen und weitere Drittleistungen sind nicht enthalten und werden gesondert beauftragt.

Wann werden Rechnung und Checkliste versandt?

Nach dem Infopaket erhalten Sie das Angebot. Nach Annahme wird die Rechnung auf dem CFS-Steuer-Briefbogen erstellt; erst anschließend folgt die Checkliste mit dem sicheren Übermittlungsweg.

Prüft CFS den externen Entwurf?

Ja, aber ausschließlich auf die steuerlichen Folgen im vereinbarten Steuerberatungsmandat. Die rechtliche Prüfung, Gestaltung, Endfassung und gegebenenfalls Beurkundung bleiben vollständig beim Rechtsberater oder Notar.

Ist die Vermögensübertragung in der Pauschale enthalten?

Nein. Die steuerliche Begleitung einer späteren Vermögensübertragung wird nach Anerkennung gesondert vereinbart. Rechtliche, notarielle, finanzierungsbezogene, Bewertungs- und sonstige Fachleistungen werden unabhängig davon beauftragt.

Wie lange dauert die Gründung?

Das hängt insbesondere von Datenqualität, offenen Familien- und Vermögensentscheidungen, Bewertungen, Finanzierungen sowie den Prüfungen der beteiligten Stellen ab. CFS gibt deshalb keine feste Anerkennungsfrist vor.

Spart eine Familienstiftung automatisch Steuern?

Nein. Errichtung, laufende Besteuerung, Leistungen an Begünstigte, Vermögensübertragung und Erbersatzsteuer sind getrennt zu rechnen. Die Stiftung muss auch ohne pauschales Steuerversprechen zum Familien- und Vermögensziel passen.

Welche Daten benötigt CFS im Erstkontakt?

Nur Kontaktdaten und eine grobe Einordnung von Ziel, Vermögensarten, Größenklasse und Auslandsbezug. Personenstands-, Steuer-, Bank-, Grundbuch- oder Vertragsunterlagen werden erst nach Mandatseröffnung sicher angefordert.

Infopaket Familienstiftung

Erst einordnen. Dann über ein Angebot entscheiden.

Für den ersten Schritt genügen Kontaktdaten und eine grobe Einordnung. Personen-, Familien-, Steuer-, Bank-, Grundbuch- oder Vertragsunterlagen werden hier nicht benötigt.

Infopaket direkt als PDF laden

CFS Fachnewsletter

Steuerstrategie verständlich eingeordnet.

Alle 14 Tage fundierte Fachhinweise zu Steuergestaltung, Unternehmensstruktur und den steuerlichen Folgen geplanter Vermögensvorhaben. Bei besonders wichtigen Entwicklungen informieren wir zusätzlich. Keine pauschalen Steuersparmodelle und keine Renditeversprechen.