Vor dem Rechenergebnis
Vier Voraussetzungen werden nicht automatisch geprüft.
Die Zahlen zeigen Tarif- und Zeiteffekte. Vertrag, Zusammenballung, Betrieb, Nutzung und Investitionsabsicht benötigen eine gesonderte Prüfung.
- 01
Ist die Zahlung eine begünstigte Entschädigung und liegt die erforderliche Zusammenballung vor?
- 02
Besteht ein begünstigter Betrieb oder ist die Betriebseröffnung bereits objektiv und belegbar eingeleitet?
- 03
Ist die Investition wirtschaftlich tragfähig und das Wirtschaftsgut beweglich, abnutzbar und fast ausschließlich betrieblich genutzt?
- 04
Sind IAB-Jahr, Anschaffung, Hinzurechnung, Herabsetzung und AfA zeitlich belastbar dokumentiert?
Einordnung
Eine Modellsteuer ist noch keine Steuererstattung.
Seit 2025 wird die Tarifermäßigung nach § 34 EStG grundsätzlich nicht mehr durch den Arbeitgeber im Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Ob und in welcher Höhe sich im Veranlagungsverfahren eine Differenz ergibt, hängt von den vollständigen Besteuerungsgrundlagen ab.
Rechtsstand: 30. August 2026. Der Rechner verwendet ausschließlich den Einkommensteuertarif 2026.