CFSSteuerberatungsgesellschaft mbH

CFS Abfindungsrechner

Abfindungsrechner mit/ohne IAB und Turbo-AfA.

Der Rechner trennt die Tarifwirkung der Abfindung von der betrieblichen IAB-Gestaltung und vom späteren Investitionsjahr. So bleibt sichtbar, welcher Baustein wann wirkt.

01

Was verändert die Steuer im Abfindungsjahr?

Vier Hauptwege trennen die Referenzen ohne Investment vom Investment ohne IAB und dem IAB-Weg mit voller AfA-Basis.

Startwert aus dem CFS-Musterfall: 450.000 €.
Bitte den erwarteten Jahreswert für das gesamte Kalenderjahr eintragen – ohne Abfindung. Der Gewinn des IAB-Betriebs ist darin enthalten und wird nicht nochmals addiert.
Veranlagungsart
Das Modell verwendet den Einkommensteuertarif 2026 und bei Zusammenveranlagung das Splittingverfahren.
%
0 %, 8 % oder 9 %. Kappung und Besonderheiten werden nicht modelliert.
Startwert aus dem CFS-Musterfall: 240.000 €.
Automatisch neu berechnetAbfindung, Fünftelregelung, IAB und Investitionsjahr

Abfindungsjahr 2026

Vier Hauptwege mit zwei echten Referenzen.

Einkommensteuer einschließlich Soli und gewählter Kirchensteuer

Normaltarif · ohne IAB und ohne Investment

264.308 €gesamte Modellsteuer im Abfindungsjahr
Einkommensteuer
250.529 €
Solidaritätszuschlag
13.779 €
Kirchensteuer
0 €
Steuerwirkung der Abfindung
209.592 €
Abfindung nach dieser Steuerwirkung
240.408 €
Steuerersparnis im Abfindungsjahr
0 €
Modellsteuer 2027
54.717 €
Modellsteuer 2026 + 2027
319.025 €
Entlastung erste zwei Jahre gesamt
0 €
Anteil am Investment
Investment und AfA
nicht eingerechnet

Fünftelregelung · ohne IAB und ohne Investment

254.112 €gesamte Modellsteuer im Abfindungsjahr
Einkommensteuer
240.864 €
Solidaritätszuschlag
13.248 €
Kirchensteuer
0 €
Steuerwirkung der Abfindung
199.395 €
Abfindung nach dieser Steuerwirkung
250.605 €
Steuerersparnis im Abfindungsjahr
10.197 €
Modellsteuer 2027
54.717 €
Modellsteuer 2026 + 2027
308.828 €
Entlastung erste zwei Jahre gesamt
10.197 €
Anteil am Investment
Investment und AfA
nicht eingerechnet

Fünftelregelung · mit Investment, ohne IAB

189.322 €gesamte Modellsteuer im Abfindungsjahr
Einkommensteuer
179.452 €
Solidaritätszuschlag
9.870 €
Kirchensteuer
0 €
Steuerwirkung der Abfindung
185.105 €
Abfindung nach dieser Steuerwirkung
264.895 €
Steuerersparnis im Abfindungsjahr
74.986 €
Modellsteuer 2027
38.695 €
Modellsteuer 2026 + 2027
228.017 €
Entlastung erste zwei Jahre gesamt
91.008 €
Anteil am Investment
37,9 %
AfA innerhalb 2026–2027
156.000 €
Netto-Abzug inkl. IAB-Hinzurechnung
156.000 €
Davon AfA-Steuerentlastung 2026
64.790 €
Davon AfA-Steuerentlastung 2027
16.022 €

Fünftelregelung · IAB ohne Kürzung der AfA-Basis

189.322 €gesamte Modellsteuer im Abfindungsjahr
Einkommensteuer
179.452 €
Solidaritätszuschlag
9.870 €
Kirchensteuer
0 €
Steuerwirkung der Abfindung
185.105 €
Abfindung nach dieser Steuerwirkung
264.895 €
Steuerersparnis im Abfindungsjahr
74.986 €
Modellsteuer 2027
38.695 €
Modellsteuer 2026 + 2027
228.017 €
Entlastung erste zwei Jahre gesamt
91.008 €
Anteil am Investment
37,9 %
AfA innerhalb 2026–2027
156.000 €
Netto-Abzug inkl. IAB-Hinzurechnung
156.000 €
Davon AfA-Steuerentlastung 2026
64.790 €
Davon AfA-Steuerentlastung 2027
16.022 €
Nachgelagerter Hinweis: Kürzung der AfA-Bemessungsgrundlage

Das Gesetz erlaubt zusätzlich eine Herabsetzung um 120.000 €. Dann sinkt die AfA-Basis von 240.000 € auf 120.000 € und die maximale AfA der ersten zwei Jahre von 156.000 € auf 78.000 €. Die Modellsteuer im Abfindungsjahr läge dann bei 127.360 €.

Dieser Schritt wird in der Praxis häufig automatisch oder rechnerisch falsch übernommen – insbesondere wenn anschließend weiter von der vollen AfA-Basis abgeschrieben wird. Nach persönlicher Einschätzung von Steuerberater Carsten Schupp wirkt die Kürzung wirtschaftlich häufig nicht optimal, weil sie die künftige AfA verkleinert. Das Wahlrecht sollte deshalb bewusst und jahresbezogen geprüft werden.

Vereinfachtes Veranlagungsmodell

Tarif 2026 gemäß § 32a EStG; Fünftelregelung gemäß § 34 Abs. 1 EStG. Für die Modellsteuer 2027 wird das eingegebene übrige zu versteuernde Einkommen unverändert fortgeschrieben und ebenfalls mit dem Tarif 2026 gerechnet. Der Hauptvergleich rechnet nach dem IAB mit der vollen AfA-Basis und berücksichtigt die IAB-Hinzurechnung im tatsächlichen Investitionsjahr. Die optionale Herabsetzung der Anschaffungskosten wird nur nachgelagert gezeigt. Die Zweijahres-Entlastung ist keine Veranlagungs- oder Erstattungsprognose. Nicht berücksichtigt werden insbesondere Kinderfreibeträge, Progressionsvorbehalt, Verlustverrechnungsbeschränkungen, Gewerbesteueranrechnung, Vorsorgeaufwendungen, bereits einbehaltene Lohnsteuer und individuelle Kirchensteuerbesonderheiten.

Referenz ohne Investment

Normaltarif und Fünftelregelung rechnen vollständig ohne IAB, Kaufpreis und AfA. Im aktuellen Musterfall beträgt die reine Fünftelwirkung 10.197 € – nicht 0 €, weil die Fünftelberechnung noch in der 42-%-Zone bleibt, während der Normaltarif teilweise 45 % erreicht.

Fünftelvorteil regelmäßig erst mit der Veranlagung

Seit 2025 wird § 34 EStG nicht mehr im laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Bei einer Abfindung im Januar ohne weitere Einkünfte kann die Tarifwirkung groß sein, die Erstattung zeigt sich aber regelmäßig erst nach der Steuererklärung im Folgejahr.

Warum der Kaufmonat wichtig ist

Im Kaufjahr zählt die normale AfA nur für die Monate ab dem Kauf. Bei Kauf im September sind das 4 Monate. Zusammen mit der maximalen Sonderabschreibung können im ersten Jahr ohne IAB 120.000 € beziehungsweise 50 % abgeschrieben werden.

Einfacher Merksatz: Bei diesem Wirtschaftsgut führt ein Kauf bis einschließlich August zu mehr als 50 % Abschreibung im ersten Jahr. Danach sind es 50 % oder weniger. Der Rechner vergleicht darunter automatisch die vollständige Steuerwirkung.

Warum „ohne IAB“ und „IAB ohne BMG-Kürzung“ hier denselben Steuerwert zeigen können

Fallen IAB-Abzug, Hinzurechnung und Investition im Jahr 2026 zusammen, heben sich IAB-Abzug und Hinzurechnung ohne Herabsetzung gegenseitig auf. Die volle AfA bleibt bestehen. Bei einer Anschaffung erst 2027 wird der IAB dagegen 2026 abgezogen und 2027 hinzugerechnet; die AfA entsteht ebenfalls erst 2027. Deshalb werden die Steuern beider Kalenderjahre getrennt berechnet und die Zweijahreswerte dürfen nicht identisch sein.

Veranlagungsbrücke

Welche Annahme verändert welchen Betrag?

Unterschied durch Fünftelregelung

10.197 €gegenüber Normaltarif, jeweils ohne IAB

Nur anwendbar, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich der Zusammenballung erfüllt sind.

Unterschied durch Investment ohne IAB

64.790 €Fünftel-Referenz gegenüber Investment mit AfA, aber ohne IAB

Sonderabschreibung und zeitanteilige AfA werden auf den vollen Investitionsbetrag gerechnet.

Gesamtdifferenz zum Hauptweg

74.986 €Normaltarif ohne Investment gegenüber Fünftelregelung mit Investment auf voller AfA-Basis
Referenzsteuer ohne Investment
264.308 €
abzüglich Steuer im Hauptweg
189.322 €
Gesamtdifferenz
= 74.986 €

Der Betrag verbindet die Wirkung der Fünftelregelung mit der AfA des Investments. IAB-Abzug und Hinzurechnung gleichen sich in diesem Hauptweg aus, weil die AfA-Bemessungsgrundlage nicht gekürzt wird. Der gesonderte Weg mit BMG-Kürzung ist in dieser Zahl nicht enthalten.

Keine Erstattungszusage: Lohnsteuerabzug, Vorauszahlungen und individuelle Veranlagung können abweichen.

Hinweise

Annahmen zu IAB und AfA.

Automatisch maximale Abschreibung

Der Rechner setzt stets den höchstmöglichen IAB von 50 % und die volle Sonderabschreibung von 40 % an. Im Hauptvergleich bleibt die AfA-Basis nach der IAB-Hinzurechnung ungekürzt. Die Zweijahresanzeige umfasst ausschließlich die Kalenderjahre 2026 und 2027; bei einem Kauf 2027 enthält sie daher nur die zeitanteilige AfA des Anschaffungsjahres.

Ein normal genutzter Pkw ist meist kein guter IAB-Fall

Für IAB und Sonderabschreibung müssen mindestens 90 % betriebliche Nutzung nachweisbar sein. Die 1-%-Regelung reicht dafür regelmäßig nicht. Ein Fahrtenbuch oder andere belastbare Aufzeichnungen müssen die 90 % tatsächlich belegen.

Aus der persönlichen Beratungserfahrung von Steuerberater Carsten Schupp gilt zusätzlich: Zeigt ein Fahrtenbuch bei einem auch privat verfügbaren hochwertigen Pkw mehr als 90 % betriebliche Nutzung, widerspricht das häufig der allgemeinen Alltagserwartung und den Erfahrungswerten der Finanzverwaltung. Solche Fahrtenbücher werden deshalb oftmals besonders intensiv auf formelle Fehler und sachliche Plausibilität geprüft und bei Mängeln oder Widersprüchen verworfen.

Eine andere Ausgangslage kann bei einer echten, regelmäßigen und fremdüblichen Vermietung hochwertiger Fahrzeuge an fremde Dritte bestehen; eine nur gelegentliche oder private Nutzung genügt nicht.

Abfindung und IAB stammen aus unterschiedlichen Einkunftsbereichen

Der IAB mindert den Gewinn eines begünstigten Betriebs oder einer objektiv begonnenen Betriebseröffnung. Er wird nicht allein durch die Abfindung ermöglicht. Das Modell zieht den zulässigen IAB anschließend vom gesamten übrigen zu versteuernden Einkommen ab.

Vor dem Rechenergebnis

Vier Voraussetzungen werden nicht automatisch geprüft.

Die Zahlen zeigen Tarif- und Zeiteffekte. Vertrag, Zusammenballung, Betrieb, Nutzung und Investitionsabsicht benötigen eine gesonderte Prüfung.

  1. 01

    Ist die Zahlung eine begünstigte Entschädigung und liegt die erforderliche Zusammenballung vor?

  2. 02

    Besteht ein begünstigter Betrieb oder ist die Betriebseröffnung bereits objektiv und belegbar eingeleitet?

  3. 03

    Ist die Investition wirtschaftlich tragfähig und das Wirtschaftsgut beweglich, abnutzbar und fast ausschließlich betrieblich genutzt?

  4. 04

    Sind IAB-Jahr, Anschaffung, Hinzurechnung, Herabsetzung und AfA zeitlich belastbar dokumentiert?

Einordnung

Eine Modellsteuer ist noch keine Steuererstattung.

Seit 2025 wird die Tarifermäßigung nach § 34 EStG grundsätzlich nicht mehr durch den Arbeitgeber im Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Ob und in welcher Höhe sich im Veranlagungsverfahren eine Differenz ergibt, hängt von den vollständigen Besteuerungsgrundlagen ab.

Rechtsstand: 30. August 2026. Der Rechner verwendet ausschließlich den Einkommensteuertarif 2026.

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