Steuerlicher Zeiteffekt vor dem Kauf
0 €0 € InvestitionsabzugsbetragKein Steuererlass: Der IAB verlagert die Steuerwirkung zeitlich.
CFSSteuerberatungsgesellschaft mbHCFS IAB-Rechner
Der Rechner zeigt die zeitliche Wirkung von Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und regulärer AfA. Er ist für betriebliche Investitionen allgemein gedacht – nicht nur für Tiny Houses.
Für Maschinen, Fahrzeuge, Betriebsausstattung und andere geplante abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
Bedingtes Modellergebnis
Kein Steuererlass: Der IAB verlagert die Steuerwirkung zeitlich.
Betriebsgewinn im IAB-Jahr unbekannt: kein neuer IAB angesetzt. Unbekannt bedeutet nicht null. Vorjahresgewinn unbekannt: keine Sonderabschreibung angesetzt.
Zeitlicher Verlauf
Auf kleinen Bildschirmen horizontal wischen.
| Jahr | Maßnahme | Gewinnminderung | Steuerlicher Zeiteffekt | Buchwert Jahresende |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | Investitionsabzugsbetrag vor der Anschaffung | 0 € | 0 € | – |
| 2027 | Degressive AfA | 4.500 € | 1.575 € | 25.500 € |
| 2028 | Degressive AfA | 7.650 € | 2.678 € | 17.850 € |
| 2029 | Degressive AfA | 5.355 € | 1.874 € | 12.495 € |
Im Anschaffungsjahr: 0 € gewinnerhöhende IAB-Hinzurechnung und im Modell gleich hohe gewinnmindernde AK-/HK-Herabsetzung; zusammen null. Danach AfA auf 30.000 €. Die Herabsetzung ist ein Wahlrecht, hier als Szenario gewählt. Eine endgültige Steuerersparnis wird nicht berechnet. Investitionspreis ab 30.000 € und Modellsteuersatz ab 35 % sind Bedienungsgrenzen dieses Rechners, keine gesetzlichen Mindestvoraussetzungen.
Vor dem Ergebnis kommt die Eignung
Der Rechner prüft nur Zahlen. Ob Betrieb, Wirtschaftsgut, Nutzung, Zuordnung und Fristen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, ist gesondert zu beurteilen.
Einordnung
Die Werte sind gerundet und beruhen auf einem konstanten Modellsteuersatz. Nicht berücksichtigt werden unter anderem Verlustverrechnung, Gewerbesteueranrechnung, Vorauszahlungen, Zinsen, spätere Steuersatzänderungen, Veräußerung und eine mögliche Rückgängigmachung des IAB.
Rechts- und Rechenprüfung: 26. September 2026. Vor einer Umsetzung sind die individuelle Situation und der aktuelle Rechtsstand zu prüfen.