Was bleibt nach Steuern?
Wir betrachten Ihre Abfindung zusammen mit den übrigen Einkünften und Ihrer persönlichen Situation.
CFSSteuerberatungsgesellschaft mbHABFINDUNG · STEUERN · NEUER ABSCHNITT
Ein attraktives Angebot wirft wichtige Fragen auf: Was bleibt netto? Wann ist eine Auszahlung sinnvoll? Und wie viel Geld brauchen Sie für die Zeit danach?
Ich helfe Ihnen, die steuerlichen Folgen Ihrer Entscheidung zu ordnen – möglichst bevor Sie unterschreiben.
Persönlich mit Carsten Schupp · Steuerberater seit 2003

BMW · MERCEDES-BENZ · VW · BOSCH · ZF · FORD · THYSSENKRUPP · CONTINENTAL
Ob freiwilliges Ausscheiden, Aufhebungsvertrag oder die Planung nach einer bereits vereinbarten Abfindung: Wir ordnen Ihre steuerlichen Fragen unabhängig vom Arbeitgeber ein. Unsere Übersicht trennt öffentlich angekündigten Stellenabbau von konkreten Abfindungsprogrammen und zeigt, welche Fragen Sie für Ihr Gespräch vorbereiten können.
Keine Kooperation oder Beauftragung durch die genannten Arbeitgeber. CFS berät steuerlich; arbeitsrechtliche Vertragsprüfung und Verhandlungen übernimmt ein Rechtsanwalt.
VOR DER ENTSCHEIDUNG
Wir betrachten Ihre Abfindung zusammen mit den übrigen Einkünften und Ihrer persönlichen Situation.
Wir vergleichen steuerlich relevante Auszahlungsvarianten, soweit sie vertraglich noch gestaltbar sind.
Steuerrücklage, Übergangszeit und weitere Vorhaben gehören in eine gemeinsame Liquiditätsplanung.
ERST RECHNEN. DANN EINORDNEN.
Starten Sie mit unserem kostenlosen Abfindungsrechner. Geben Sie Ihre Eckdaten ein und vergleichen Sie die dargestellten steuerlichen Varianten. So werden Ihre Fragen für das persönliche Gespräch konkreter.
Ohne Anmeldung. Die Modellrechnung ersetzt keine individuelle Prüfung. Die Voraussetzungen einer Tarifermäßigung oder einer betrieblichen Investition werden nicht automatisch bestätigt.
SO ARBEITEN WIR ZUSAMMEN
Sie müssen für den ersten Kontakt noch keine Unterlagen zusammenstellen. Ein kurzer Überblick zu Ihrer Situation genügt.
Meine Situation schildernSie nennen uns Ihren Entscheidungsstand, den geplanten Auszahlungszeitpunkt und Ihre wichtigste Frage.
Wir stimmen den Beratungsbedarf ab. Sie erhalten ein individuelles Angebot, bevor die steuerliche Prüfung beginnt.
Im Mandat betrachten wir Steuerwirkung, Voraussetzungen und Liquidität. Sie erhalten eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre Entscheidung.

IHR KOSTENLOSER EINSTIEG
Mein E-Book führt Sie durch die Fragen, die vor einer Abfindungsentscheidung wichtig werden: von der Auszahlung über die steuerliche Einordnung bis zur Planung der nächsten Schritte.
PDF · ca. 3,5 MB · Stand September 2026. Allgemeine Informationen; die individuelle Prüfung erfolgt im Mandat.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Ihre Anfrage geht direkt an CFS. Wir melden uns per E-Mail, um den Beratungsbedarf und das weitere Vorgehen abzustimmen.
Bitte senden Sie hier noch keine Verträge, Steuerbescheide oder anderen vertraulichen Unterlagen. Den passenden Übermittlungsweg klären wir persönlich.
Mit der Anfrage entsteht noch kein Mandat. Arbeitsrechtliche Fragen und Vertragsverhandlungen gehören in die Hand eines Rechtsanwalts.
GUT ZU WISSEN
Möglichst früh. Wenn Auszahlungszeitpunkt und Vertragsbedingungen bereits feststehen, kann der steuerliche Gestaltungsspielraum kleiner sein. Die arbeitsrechtliche Vertragsprüfung übernimmt ein gesondert beauftragter Rechtsanwalt.
Nein. Ob die Tarifermäßigung nach § 34 EStG anwendbar ist und wie sie sich auswirkt, muss anhand Ihres Einzelfalls geprüft werden. Eine bestimmte Steuerersparnis lässt sich daraus nicht pauschal ableiten.
Die Beratung richtet sich an Beschäftigte aller Arbeitgeber, etwa BMW, Mercedes-Benz, Volkswagen, Bosch, ZF, Ford, thyssenkrupp oder Continental. CFS ist eine unabhängige Steuerberatung, kein Angebot dieser Arbeitgeber und kein mit ihnen verbundenes Abfindungsportal. Ein individuelles Angebot und seine Bedingungen sind gesondert zu prüfen.
Die Kontaktanfrage ist unverbindlich. Nach einer ersten Einordnung erhalten Sie ein Angebot zu Umfang und Honorar. Die individuelle steuerliche Prüfung beginnt nach der Beauftragung.
Ja. Der Leitfaden steht als PDF direkt bereit. Sie benötigen dafür weder ein Kundenkonto noch eine Newsletter-Anmeldung. Er dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.
Rechtliche Grundlage zur Tarifermäßigung: § 34 EStG.