CFSSteuerberatungsgesellschaft mbH

IAB & Tiny House

IAB, Sonderabschreibung und 30-Prozent-AfA beim mobilen Tiny House

Die Abschreibungsinstrumente können kombiniert werden, aber nur auf der jeweils richtigen Bemessungsgrundlage und bei vollständiger Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen.

Fachbeitrag6 Min. LesezeitGeprüfter Rechtsstand: 30. Juli 2026
Eigenständiger FachbeitragZum vollständigen Dokument
CFS FachbeitragDer vollständige Beitrag beginnt hier.

Kernaussagen

Was Sie vor einer Entscheidung wissen sollten.

  • Die Abschreibungsinstrumente können kombiniert werden, aber nur auf der jeweils richtigen Bemessungsgrundlage und bei vollständiger Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen.
  • Maßgeblich sind insbesondere: achtjährige CFS-Nutzungsdauer, IAB bis 50 Prozent, Gewinngrenze 200.000 EUR je Betrieb.
  • Eine vorgezogene Steuerwirkung ist Liquidität, keine garantierte Rendite.
  • Die Umsetzung muss vor Vertragsabschluss anhand des konkreten Sachverhalts geprüft werden.

Warum eine pauschale Betrachtung nicht ausreicht

Eine belastbare Prüfung trennt deshalb vier Ebenen: geltendes Steuerrecht, tatsächliche Vertrags- und Betriebsstruktur, wirtschaftliche Annahmen sowie die individuelle Steuerwirkung. Nur wenn diese Ebenen zusammenpassen, entsteht eine belastbare Vermögensstrategie.

Die CFS-Kernposition

Die Abschreibungsinstrumente können kombiniert werden, aber nur auf der jeweils richtigen Bemessungsgrundlage und bei vollständiger Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen.

Die zentrale Frage lautet nicht: „Wie hoch ist die Steuererstattung?“ Sondern: „Wie viel werthaltiges Vermögen verbleibt nach Finanzierung, Betrieb, Steuern und Risiken in zehn oder zwanzig Jahren?“ Die Steuer ist ein Hebel für Liquidität und Reinvestition. Sie darf ein schwaches Investment nicht künstlich attraktiv erscheinen lassen.

Steuerlicher Rahmen

Das Rechenbeispiel unterstellt bei einem mobilen Tiny House eine bewegliche Bauweise und eine steuerliche Nutzungsdauer von acht Jahren. Diese Annahmen sind für jedes konkrete Objekt neu zu prüfen. § 7g EStG verlangt außerdem einen begünstigten Betrieb, die Gewinngrenze, eine fristgerechte Investition und die vorgeschriebene betriebliche Nutzung oder Vermietung. Für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 kann zusätzlich die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG relevant sein.

Die gesetzlichen Wahlrechte sind zeitlich und sachlich gebunden. Eine Berechnung muss deshalb das Abzugsjahr, das Investitionsjahr, die Folgejahre und einen möglichen Exit getrennt darstellen. Annahmen sind offen zu kennzeichnen; Stichtagsrecht darf nicht mit älteren Prozentsätzen vermischt werden.

Praxisbeispiel

Bei 120.000 EUR kann ein IAB von bis zu 60.000 EUR das Vorjahr entlasten. Im Kaufjahr wird er hinzugerechnet; eine Herabsetzung der Anschaffungskosten ist ein Wahlrecht. Erst danach werden Sonderabschreibung und reguläre oder degressive AfA auf der zutreffenden Basis gerechnet. Eine Tabelle über mindestens acht Jahre verhindert Doppelzählungen.

Das Beispiel ist bewusst eine Modellrechnung. Es ersetzt keine individuelle Veranlagung und keine Prüfung der zugrunde liegenden Verträge. Bereits Änderungen bei Steuersatz, Anschaffungszeitpunkt, Nutzungsquote, Finanzierung oder Beteiligungsverhältnissen können das Ergebnis erheblich verändern.

Was vor der Umsetzung geprüft werden muss

Zusätzlich sollte eine Liquiditätsrechnung ohne Abschreibungen erstellt werden. AfA mindert den steuerlichen Gewinn, aber nicht die Darlehenstilgung. Für die Zahlungsfähigkeit zählen Einnahmen, Betriebskosten, Zinsen, Tilgung, Rücklagen und Steuerzahlungen.

  • achtjährige CFS-Nutzungsdauer
  • IAB bis 50 Prozent
  • Gewinngrenze 200.000 EUR je Betrieb
  • richtige AfA-Bemessungsgrundlage
  • keine Rendite- oder Steuerzusage

Für wen kann sich die Gestaltung eignen?

Die Gestaltung kann sich für Unternehmer mit hoher Steuerbelastung und geprüftem Vermietungsbetrieb eignen. Voraussetzung ist eine klare Zielsetzung: Vermögensaufbau, Nachfolge, Risikotrennung, Liquidität oder langfristige Thesaurierung. Das Ziel bestimmt die Rechtsform und nicht umgekehrt.

Wann ist Vorsicht geboten?

Besondere Vorsicht ist bei privater Nutzung, fehlendem Standort, unklarer Inbetriebnahme oder nicht belastbarer Gewinnerzielungsabsicht geboten. Werden wesentliche Tatsachen erst nach Vertragsunterzeichnung geprüft, sind steuerneutrale Korrekturen häufig nicht mehr möglich.

Empfohlener CFS-Prozess

  1. Ausgangslage und wirtschaftliches Ziel schriftlich festhalten.
  2. Steuerliche und rechtliche Voraussetzungen mit Primärquellen prüfen.
  3. Vertrags-, Eigentums- und Zahlungsstruktur vor Unterzeichnung abstimmen.
  4. Mehrjahresrechnung mit Basis-, Negativ- und Stressszenario erstellen.
  5. Umsetzung dokumentieren und die tatsächliche Durchführung jährlich kontrollieren.

Fazit

Die Abschreibungsinstrumente können kombiniert werden, aber nur auf der jeweils richtigen Bemessungsgrundlage und bei vollständiger Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen. Die CFS Steuerberatungsgesellschaft mbH dokumentiert die steuerlichen Folgen und die mögliche Steuerliquidität; Produkt-, Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen bleiben getrennt.

Fachliche Einordnung

Carsten Schupp

Steuerberater seit 2003. Schwerpunkt Steuergestaltung, Restrukturierung und die steuerliche Einordnung geplanter Vermögensvorhaben.

Profil und Arbeitsweise

Häufige Fragen

FAQ zu Tiny House IAB Sonderabschreibung

Wie hoch sind IAB und Sonderabschreibung beim mobilen Tiny House?

Der IAB kann bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten betragen. Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG beträgt aktuell insgesamt bis zu 40 Prozent im gesetzlichen Begünstigungszeitraum.

Können Sonderabschreibung und 30-Prozent-AfA kombiniert werden?

Eine Kombination kann möglich sein. Entscheidend sind Reihenfolge, zutreffende Bemessungsgrundlage, Investitionszeitpunkt und die betriebliche Nutzung.

Ist die beschriebene Gestaltung automatisch steuerlich anerkannt?

Nein. Die Anerkennung hängt von den tatsächlichen Verträgen, der Durchführung, der betrieblichen Zuordnung und den persönlichen Besteuerungsdaten ab.

Reicht eine hohe Steuererstattung als Investitionsgrund?

Nein. Die Steuerwirkung kann Liquidität vorziehen, ersetzt aber keine tragfähige Wirtschaftlichkeits- und Risikoprüfung.

Quellen und Rechtsstand

Recherche- und Rechtsstand: 30. Juli 2026. Vor einer Veröffentlichung oder Umsetzung werden zeitkritische Vorschriften und Beträge erneut geprüft.

Individuelle steuerliche Prüfung

Die steuerliche Prüfung beginnt vor der Unterschrift.

Im Strategie-Vorcheck ordnen wir Ziel, Größenordnung, Zeitplan und die steuerlich relevanten Tatsachen und offenen Fachfragen ein. Rechtliche, wirtschaftliche, technische und finanzierungsbezogene Prüfungen bleiben davon getrennt.

Strategie-Vorcheck starten

Allgemeine Information, keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Keine Steuer-, Rendite-, Finanzierungs-, Wertentwicklungs- oder Anerkennungsgarantie.

CFS Fachnewsletter

Steuerstrategie verständlich eingeordnet.

Alle 14 Tage fundierte Fachhinweise zu Steuergestaltung, Unternehmensstruktur und den steuerlichen Folgen geplanter Vermögensvorhaben. Bei besonders wichtigen Entwicklungen informieren wir zusätzlich. Keine pauschalen Steuersparmodelle und keine Renditeversprechen.