IAB & Abschreibung
30-Prozent-AfA ab Juli 2025: Liquiditätsvorteil richtig berechnen
Beschleunigte AfA verschiebt Steuerzahlungen nach vorn. Sie erhöht nicht automatisch den Gesamtertrag der Investition und muss gegen Finanzierung, spätere geringere Abschreibungen und Veräußerungseffekte gerechnet werden.
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Kernaussagen
Was Sie vor einer Entscheidung wissen sollten.
- Beschleunigte AfA verschiebt Steuerzahlungen nach vorn. Sie erhöht nicht automatisch den Gesamtertrag der Investition und muss gegen Finanzierung, spätere geringere Abschreibungen und Veräußerungseffekte gerechnet werden.
- Maßgeblich sind insbesondere: Anschaffungsdatum und Förderfenster, Restwertmethode statt 30 Prozent vom Ursprungspreis in jedem Jahr, Zusammenspiel mit § 7g.
- Eine vorgezogene Steuerwirkung ist Liquidität, keine garantierte Rendite.
- Die Umsetzung muss vor Vertragsabschluss anhand des konkreten Sachverhalts geprüft werden.
Warum eine pauschale Betrachtung nicht ausreicht
Eine belastbare Prüfung trennt deshalb vier Ebenen: geltendes Steuerrecht, tatsächliche Vertrags- und Betriebsstruktur, wirtschaftliche Annahmen sowie die individuelle Steuerwirkung. Nur wenn diese Ebenen zusammenpassen, entsteht eine belastbare Vermögensstrategie.
Die CFS-Kernposition
Beschleunigte AfA verschiebt Steuerzahlungen nach vorn. Sie erhöht nicht automatisch den Gesamtertrag der Investition und muss gegen Finanzierung, spätere geringere Abschreibungen und Veräußerungseffekte gerechnet werden.
Die zentrale Frage lautet nicht: „Wie hoch ist die Steuererstattung?“ Sondern: „Wie viel werthaltiges Vermögen verbleibt nach Finanzierung, Betrieb, Steuern und Risiken in zehn oder zwanzig Jahren?“ Die Steuer ist ein Hebel für Liquidität und Reinvestition. Sie darf ein schwaches Investment nicht künstlich attraktiv erscheinen lassen.
Steuerlicher Rahmen
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, lässt § 7 Abs. 2 EStG eine degressive AfA von bis zu 30 Prozent des Restbuchwerts zu. Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG beträgt aktuell bis zu insgesamt 40 Prozent im Investitionsjahr und den vier folgenden Wirtschaftsjahren. Eine Herabsetzung der Anschaffungskosten verändert die jeweilige Bemessungsgrundlage.
Die gesetzlichen Wahlrechte sind zeitlich und sachlich gebunden. Eine Berechnung muss deshalb das Abzugsjahr, das Investitionsjahr, die Folgejahre und einen möglichen Exit getrennt darstellen. Annahmen sind offen zu kennzeichnen; Stichtagsrecht darf nicht mit älteren Prozentsätzen vermischt werden.
Praxisbeispiel
Bei 120.000 EUR Anschaffungskosten führt 30 Prozent degressive AfA rechnerisch zu 36.000 EUR Jahres-AfA vor zeitanteiliger Kürzung und vor einer möglichen Minderung der Bemessungsgrundlage. Wurde der Kaufpreis nach § 7g herabgesetzt, darf nicht nochmals vom ungekürzten Betrag gerechnet werden.
Das Beispiel ist bewusst eine Modellrechnung. Es ersetzt keine individuelle Veranlagung und keine Prüfung der zugrunde liegenden Verträge. Bereits Änderungen bei Steuersatz, Anschaffungszeitpunkt, Nutzungsquote, Finanzierung oder Beteiligungsverhältnissen können das Ergebnis erheblich verändern.
Was vor der Umsetzung geprüft werden muss
Zusätzlich sollte eine Liquiditätsrechnung ohne Abschreibungen erstellt werden. AfA mindert den steuerlichen Gewinn, aber nicht die Darlehenstilgung. Für die Zahlungsfähigkeit zählen Einnahmen, Betriebskosten, Zinsen, Tilgung, Rücklagen und Steuerzahlungen.
- Anschaffungsdatum und Förderfenster
- Restwertmethode statt 30 Prozent vom Ursprungspreis in jedem Jahr
- Zusammenspiel mit § 7g
- zeitanteilige AfA
- Liquiditäts- und Totalperiodenvergleich
Für wen kann sich die Gestaltung eignen?
Die Gestaltung kann sich für profitable Betriebe mit realem Investitionsbedarf und langfristiger Nutzung eignen. Voraussetzung ist eine klare Zielsetzung: Vermögensaufbau, Nachfolge, Risikotrennung, Liquidität oder langfristige Thesaurierung. Das Ziel bestimmt die Rechtsform und nicht umgekehrt.
Wann ist Vorsicht geboten?
Besondere Vorsicht ist bei Verkäufen nach kurzer Haltedauer oder Finanzierung, die nur durch eine erwartete Steuererstattung tragfähig wird geboten. Werden wesentliche Tatsachen erst nach Vertragsunterzeichnung geprüft, sind steuerneutrale Korrekturen häufig nicht mehr möglich.
Empfohlener CFS-Prozess
- Ausgangslage und wirtschaftliches Ziel schriftlich festhalten.
- Steuerliche und rechtliche Voraussetzungen mit Primärquellen prüfen.
- Vertrags-, Eigentums- und Zahlungsstruktur vor Unterzeichnung abstimmen.
- Mehrjahresrechnung mit Basis-, Negativ- und Stressszenario erstellen.
- Umsetzung dokumentieren und die tatsächliche Durchführung jährlich kontrollieren.
Fazit
Beschleunigte AfA verschiebt Steuerzahlungen nach vorn. Sie erhöht nicht automatisch den Gesamtertrag der Investition. Die CFS Steuerberatungsgesellschaft mbH berechnet ihre steuerlichen Folgen und die mögliche Steuerliquidität; Finanzierung, Gesamtertrag und Wirtschaftlichkeit bleiben gesonderten Prüfungen vorbehalten.
Häufige Fragen
FAQ zu 30 Prozent degressive AfA 2025
Für welche Anschaffungen gilt die 30-Prozent-AfA?
Sie gilt für begünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden.
Werden jedes Jahr 30 Prozent des Kaufpreises abgeschrieben?
Nein. Der Prozentsatz wird grundsätzlich auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet. Anschaffungszeitpunkt und weitere Abschreibungen verändern die Bemessungsgrundlage.
Ist die beschriebene Gestaltung automatisch steuerlich anerkannt?
Nein. Die Anerkennung hängt von den tatsächlichen Verträgen, der Durchführung, der betrieblichen Zuordnung und den persönlichen Besteuerungsdaten ab.
Reicht eine hohe Steuererstattung als Investitionsgrund?
Nein. Die Steuerwirkung kann Liquidität vorziehen, ersetzt aber keine tragfähige Wirtschaftlichkeits- und Risikoprüfung.
Quellen und Rechtsstand
Recherche- und Rechtsstand: 30. Juli 2026. Vor einer Veröffentlichung oder Umsetzung werden zeitkritische Vorschriften und Beträge erneut geprüft.
Individuelle steuerliche Prüfung
Die steuerliche Prüfung beginnt vor der Unterschrift.
Im Strategie-Vorcheck ordnen wir Ziel, Größenordnung, Zeitplan und die steuerlich relevanten Tatsachen und offenen Fachfragen ein. Rechtliche, wirtschaftliche, technische und finanzierungsbezogene Prüfungen bleiben davon getrennt.
Allgemeine Information, keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Keine Steuer-, Rendite-, Finanzierungs-, Wertentwicklungs- oder Anerkennungsgarantie.
