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Strategien bei Unternehmensverkäufen · Beitrag 01

Unternehmensverkauf: Was verkaufen Sie eigentlich?

Carsten Schupp · Steuerberater · etwa 1 Minute Lesezeit

Bevor wir über Steuergestaltung sprechen, klären wir eine einfache Frage: Was genau wird verkauft? Ein ganzer Betrieb, ein vollständiger Mitunternehmeranteil und privat gehaltene GmbH-Anteile können steuerlich sehr unterschiedlich behandelt werden.

Auch ein großer Teilverkauf ist nicht automatisch begünstigt. Wer beispielsweise nur einen Teil seines Mitunternehmeranteils abgibt, erzielt insoweit grundsätzlich laufenden Gewinn. Die Fünftelregelung lässt sich deshalb nicht pauschal auf jeden Unternehmensverkauf übertragen.

Hinzu kommt: Kaufpreis und steuerlicher Gewinn sind verschiedene Größen. Buchwerte und berücksichtigungsfähige Verkaufskosten beeinflussen den Gewinn; Schulden und Zahlungsbedingungen bestimmen mit, wie viel Geld tatsächlich verfügbar bleibt.

Mein erster Schritt ist daher eine Bestandsaufnahme: Rechtsform, Beteiligung, Eigentum, Vertragsentwurf und geplante weitere Tätigkeit. Bei Personengesellschaften gehört das Sonderbetriebsvermögen dazu.

Erst mit diesem Bild können wir passende Gestaltungen vergleichen. Wer vor der Unterschrift beginnt, schafft die Grundlage für eine belastbare Steuer- und Liquiditätsplanung.