CFSSteuerberatungsgesellschaft mbH

Strategien bei Unternehmensverkäufen · Beitrag 02

Fünftelregelung: Keine Verteilung auf fünf Zahlungsjahre

Carsten Schupp · Steuerberater · etwa 1 Minute Lesezeit

Die Fünftelregelung wird oft missverstanden. Sie verteilt einen begünstigten Verkaufsgewinn nicht auf fünf Jahre und lässt auch nicht vier Fünftel steuerfrei. Sie verändert die Berechnung der Einkommensteuer im maßgeblichen Jahr.

Vereinfacht wird verglichen, wie stark die Steuer steigt, wenn ein Fünftel des begünstigten Gewinns zum übrigen Einkommen hinzukommt. Dieser Unterschied wird verfünffacht. Für negative verbleibende Einkommen bestehen besondere Berechnungsvorschriften.

Deshalb macht es einen Unterschied, welche laufenden Gewinne und weiteren Einkünfte im Verkaufsjahr entstehen. Bei ohnehin durchgehend hohem Einkommen kann der Vorteil gering sein oder entfallen.

Ich betrachte deshalb immer die gesamte Jahresrechnung. Ein begünstigter Betriebs- oder Praxisverkauf ist zunächst festzustellen; ein privater GmbH-Anteilsverkauf fällt nicht einfach unter dieselbe Regel.

Der praktische Hinweis: Planen Sie den Verkauf mit einer Einkommensprognose für das gesamte Jahr. Eine bloße Aufteilung des Kaufpreises in mehrere Raten ersetzt diese Prüfung nicht.