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Strategien bei Unternehmensverkäufen · Beitrag 03

IAB nach dem Unternehmensverkauf: Bei wem entsteht der Abzug?

Carsten Schupp · Steuerberater · etwa 1 Minute Lesezeit

Ein Unternehmensverkauf schafft noch keinen Investitionsabzugsbetrag. Ein IAB setzt eine begünstigte künftige Investition in einem geeigneten Betrieb und die weiteren Voraussetzungen des § 7g EStG voraus.

Für die Wirkung beim Verkäufer ist entscheidend, wem das betriebliche Ergebnis steuerlich zugerechnet wird. Ein zulässiger Abzug kann einen persönlich zurechenbaren Verlust entstehen lassen oder erhöhen. Ob dieser tatsächlich verrechnet werden darf, muss gesondert geprüft werden.

Ein Verlust in einer GmbH bleibt dagegen grundsätzlich bei dieser Gesellschaft. Er mindert nicht einfach den privaten Verkaufsgewinn ihres Gesellschafters. Bei Personengesellschaften können ebenfalls Verlustverrechnungsgrenzen eingreifen.

Mein Ansatz: Erst Investitionsbetrieb, Eigentum und Verlustnutzung klären, dann den Steuereffekt berechnen. Investitionsfrist und spätere Nutzung gehören von Anfang an dazu.

Die Folgeinvestition muss außerdem wirtschaftlich passen. Ein rechnerischer Abzug hilft wenig, wenn Finanzierung, Erträge oder verfügbarer Zeitrahmen nicht tragen. Steuerplanung und die tatsächliche Durchführung der Investition müssen zusammenpassen.