CFSSteuerberatungsgesellschaft mbH

Strategien bei Unternehmensverkäufen · Beitrag 04

Abschreibung im Verkaufsjahr: Eine Anzahlung genügt nicht

Carsten Schupp · Steuerberater · etwa 1 Minute Lesezeit

Wer im Jahr eines Unternehmensverkaufs neu investiert, möchte die mögliche Abschreibung häufig sofort nutzen. Eine Bestellung oder Anzahlung allein reicht dafür jedoch nicht aus. Maßgeblich ist die steuerlich relevante Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts.

Bei einem Kauf müssen insbesondere wirtschaftliches Eigentum und Betriebsbereitschaft geprüft werden. Der Anschaffungsmonat beeinflusst die reguläre Abschreibung. Eine mögliche Sonderabschreibung hat zusätzliche Voraussetzungen; sie ist nicht bei jeder Investition verfügbar.

Auch die Berechnungsbasis muss stimmen. Werden Anschaffungskosten im Zusammenhang mit einem IAB herabgesetzt, wirkt sich das auf die spätere Abschreibung aus. Derselbe Betrag darf nicht unbemerkt doppelt in die Planung eingehen.

Mein Rat: Stimmen Sie Lieferung, Eigentumsübergang und steuerliche Unterlagen rechtzeitig ab. Rechnen Sie anschließend Investitionsjahr und Folgejahre gemeinsam.

Eine hohe Anfangsabschreibung bedeutet später weniger Abschreibungsvolumen. Für eine gute Verkaufsstrategie zählt deshalb, wie Steuerwirkung, Finanzierung und laufende Liquidität über die gesamte Haltedauer zusammenpassen.