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Strategien bei Unternehmensverkäufen · Beitrag 06

GmbH-Verkauf: Anteile oder Betrieb – warum das einen Unterschied macht

Carsten Schupp · Steuerberater · etwa 1 Minute Lesezeit

„Ich verkaufe meine GmbH“ kann zwei sehr verschiedene Vorgänge meinen. Entweder verkauft der Gesellschafter seine Anteile. Oder die GmbH selbst verkauft ihren Betrieb beziehungsweise einzelne Vermögenswerte. Steuerlich muss das von Anfang an getrennt werden.

Beim privaten Verkauf einer wesentlichen Beteiligung kann das Teileinkünfteverfahren einschlägig sein. Verkauft eine Holding Anteile an ihrer Tochtergesellschaft, kommen unter Voraussetzungen andere Regeln für Beteiligungsgewinne in Betracht.

Verkauft dagegen die operative GmbH ihre betrieblichen Werte, lässt sich diese Beteiligungsbegünstigung nicht pauschal übertragen. Eine anschließende Auszahlung an den Gesellschafter ist ein weiterer steuerlich zu betrachtender Schritt.

Ich vergleiche deshalb die tatsächlich angebotenen Vertragsalternativen bis zu der Ebene, auf der das Geld gebraucht wird. Käuferinteressen, Kaufpreis und frühere Umstrukturierungen gehören ebenfalls dazu.

Der praktische Hinweis: Klären Sie die Verkaufsstruktur vor der verbindlichen Vereinbarung. Eine erst unmittelbar vor dem Verkauf eingeschobene Holding ist kein allgemeiner steuerfreier Ausweg.