CFSSteuerberatungsgesellschaft mbH

Strategien bei Unternehmensverkäufen · Beitrag 07

Ein guter Verkauf beginnt mit zwei Steuerrechnungen

Carsten Schupp · Steuerberater · etwa 1 Minute Lesezeit

Wie viel bleibt nach dem Verkauf meines Unternehmens übrig? Diese Frage lässt sich mit dem Kaufpreis allein nicht beantworten. Bei einem begünstigten Betriebs- oder Praxisverkauf kann es sich lohnen, die Fünftelregelung mit dem besonderen ermäßigten Steuersatz zu vergleichen.

Beide Verfahren reagieren auf die persönliche Situation. Laufende Gewinne, weitere Einkünfte und zulässige Abzüge gehören deshalb in dieselbe Rechnung. Der besondere Tarif setzt zusätzliche Voraussetzungen voraus; er steht nicht jedem Verkäufer offen.

Mein Ansatz: Zuerst klären wir, was genau verkauft wird. Danach vergleichen wir die zulässigen Varianten mit denselben Annahmen. Erst dann planen wir weitere Maßnahmen.

Wer diesen Vergleich vor der verbindlichen Vertragsgestaltung anstellt, erkennt den vorhandenen Spielraum rechtzeitig. Das Ziel ist eine verlässliche Vorstellung vom verfügbaren Kapital nach Steuern – für den nächsten Lebensabschnitt und neue Vorhaben.