CFSSteuerberatungsgesellschaft mbH

Strategien bei Unternehmensverkäufen · Beitrag 16

Steuern gespart oder nur später bezahlt?

Carsten Schupp · Steuerberater · etwa 1 Minute Lesezeit

Eine niedrigere Steuerzahlung im Verkaufsjahr kann wertvolle Liquidität schaffen. Ob daraus dauerhaft ein Vorteil entsteht, zeigt sich aber erst über mehrere Jahre. Genau diesen Unterschied möchte ich in jeder Gestaltung sichtbar machen.

Beim Investitionsabzugsbetrag wird ein möglicher Abzug zeitlich vorgezogen. Wird später die Anschaffungskostenbasis entsprechend herabgesetzt, steht für die folgenden Abschreibungen weniger zur Verfügung. Derselbe Aufwand lässt sich nicht doppelt abziehen.

Auch die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne nach § 34a EStG hat eine zweite Seite: Spätere Entnahmen können eine Nachversteuerung auslösen. Bei einer Betriebsveräußerung oder bestimmten Einbringungen und Formwechseln in eine GmbH kann sie ebenfalls anfallen. Eine Umwandlung beseitigt diese Verpflichtung also nicht einfach.

Trotzdem kann eine zeitliche Verlagerung sinnvoll sein. Das zunächst verfügbare Kapital kann arbeiten; unterschiedliche persönliche Steuersätze können das Ergebnis zusätzlich beeinflussen.

Mein Maßstab ist deshalb die vollständige Rechnung: heutige Entlastung, spätere Belastung, Kosten und verfügbare Liquidität. So erkennen Sie, was die Gestaltung für Ihren nächsten Lebensabschnitt tatsächlich leistet.