Strategien bei Unternehmensverkäufen · Beitrag 18
Eine Investition muss mehr können als Steuern sparen
Carsten Schupp · Steuerberater · etwa 1 Minute Lesezeit
Nach einem Unternehmensverkauf wirken Angebote mit hoher Anfangsabschreibung besonders verlockend. Meine erste Frage lautet trotzdem: Würden Sie diese Investition auch dann näher prüfen, wenn der Steuervorteil kleiner ausfiele?
Ein vereinfachtes Beispiel macht die Größenordnung deutlich: Ein zulässiger, sofort nutzbarer Gewinnabzug von 50.000 Euro bewirkt bei angenommenen konstanten 42 Prozent Einkommensteuer zunächst 21.000 Euro Entlastung. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Tarifeffekte bleiben hier unberücksichtigt. Das ist keine Aussage über die Rendite der Investition.
Ob sich das Vorhaben trägt, hängt von Einnahmen, laufenden Kosten, Finanzierung und späterem Verkaufserlös ab. Außerdem können vorgezogene Abzüge spätere Abschreibungen vermindern. Die Steuerwirkung muss deshalb für die gesamte Laufzeit gerechnet werden.
Ich möchte daneben wissen: Was passiert bei geringeren Einnahmen, Reparaturen oder einer verspäteten Inbetriebnahme? Reichen Ihre Reserven auch dann aus?
Eine tragfähige Entscheidung verbindet eine realistische Wirtschaftlichkeitsrechnung mit der persönlichen Steuerplanung. Nach dem Unternehmensverkauf sollte Ihr Kapital Ihnen Handlungsspielraum geben. Eine hohe Steuerentlastung allein ersetzt weder verlässliche Einnahmen noch ausreichende Liquidität.
