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Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen: Was die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht bedeutet

Am 13. Oktober 2026 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Begünstigung von Betriebsvermögen. Das ist ein wichtiges Signal für Unternehmerfamilien – aber noch keine Entscheidung.

Fachbeitrag8 Min. LesezeitGeprüfter Rechtsstand: 24. August 2026
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Kernaussagen

Was Sie vor einer Entscheidung wissen sollten.

  • Das Bundesverfassungsgericht hat für den 13. Oktober 2026 eine mündliche Verhandlung zur erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen angesetzt.
  • Gegenstand ist eine Verfassungsbeschwerde zur unterschiedlichen Behandlung von Privat- und Betriebsvermögen; ein Urteil liegt noch nicht vor.
  • Laufende Nachfolgeprojekte sollten weder überstürzt noch auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Entscheidend sind belastbare Bewertung, Liquiditätsrechnung und Alternativszenarien.

Was konkret bevorsteht

Der Erste Senat verhandelt am 13. Oktober 2026 über die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 804/22. Sie betrifft die erbschaftsteuerliche Belastung privaten Vermögens im Vergleich zu den gesetzlichen Verschonungsmöglichkeiten für Betriebsvermögen.

Die Terminierung erhöht die praktische Relevanz. Sie ist jedoch weder ein Urteil noch eine Aussage über den Verfahrensausgang. Ein sicherer Wegfall oder eine sichere Bestätigung der Begünstigungen lässt sich daraus nicht ableiten.

Welche Regeln heute weiterhin gelten

Für begünstigtes Betriebsvermögen sehen die §§ 13a und 13b ErbStG unter Voraussetzungen eine Regelverschonung von 85 Prozent oder eine Optionsverschonung von 100 Prozent vor. Dazu kommen unter anderem Behaltensfristen, Lohnsummenregeln und die Abgrenzung des Verwaltungsvermögens.

Bei großen begünstigten Erwerben greifen zusätzliche Regeln. Ob und in welchem Umfang eine Entlastung erreicht wird, hängt deshalb nicht allein von der Rechtsform oder der Bezeichnung als Familienunternehmen ab.

Was Unternehmerfamilien jetzt vorbereiten sollten

  • Unternehmenswert und nicht betriebsnotwendiges Vermögen aktuell und nachvollziehbar ermitteln.
  • Verwaltungsvermögen, junge Finanzmittel und konzerninterne Strukturen gesondert prüfen.
  • Steuer- und Liquiditätsbelastung für heutiges Recht, geringere Verschonung und einen späteren Übertragungszeitpunkt modellieren.
  • Gesellschaftsvertrag, Testament, Vollmachten und Finanzierung der möglichen Steuerbelastung abstimmen.

Warum Abwarten und Aktionismus gleichermaßen riskant sein können

Eine vorgezogene Übertragung allein aus Sorge vor einer möglichen Änderung kann unerwünschte Bindungen, Liquiditätsprobleme oder familiäre Konflikte auslösen. Vollständiges Abwarten kann dagegen dazu führen, dass Bewertung, Verträge und Finanzierung zu spät vorbereitet werden.

Der robuste Weg ist eine entscheidungsfähige Nachfolgeplanung mit Varianten. So kann auf das spätere Urteil und eine mögliche Reaktion des Gesetzgebers reagiert werden, ohne die Nachfolge von einer einzigen Prognose abhängig zu machen.

CFS-Fazit

Die anstehende Verhandlung ist ein Frühwarnsignal, kein Anlass für pauschale Schnellübertragungen. Unternehmerfamilien sollten jetzt Daten, Bewertung, Verträge und Liquiditätsvarianten entscheidungsreif machen.

CFS prüft die steuerliche Struktur und die Folgen verschiedener Übertragungszeitpunkte. Rechtliche Gestaltung und notarielle Umsetzung erfolgen mit den jeweils zuständigen Berufsträgern.

Fachliche Einordnung

Carsten Schupp

Steuerberater seit 2003. Schwerpunkt Steuergestaltung, Restrukturierung und die steuerliche Einordnung geplanter Vermögensvorhaben.

Profil und Arbeitsweise

Häufige Fragen

FAQ zu Bundesverfassungsgericht Erbschaftsteuer Betriebsvermögen 2026

Ist die Begünstigung von Betriebsvermögen bereits abgeschafft?

Nein. Für den 13. Oktober 2026 ist zunächst die mündliche Verhandlung angesetzt. Ein Urteil und eine gesetzliche Änderung liegen damit noch nicht vor.

Sollte eine Unternehmensübertragung jetzt sofort erfolgen?

Nicht pauschal. Zeitpunkt, Unternehmenswert, Verwaltungsvermögen, familiäre Ziele und Liquidität müssen zusammenpassen. Sinnvoll ist, mehrere Szenarien entscheidungsreif vorzubereiten.

Welche Unterlagen sollten zuerst geprüft werden?

Aktuelle Unternehmenszahlen, Vermögensaufstellung, Gesellschaftsverträge, Nachfolgedokumente, Bewertungsgrundlagen und die Finanzierung einer möglichen Steuerbelastung.

Quellen und Rechtsstand

Recherche- und Rechtsstand: 24. August 2026. Vor einer Veröffentlichung oder Umsetzung werden zeitkritische Vorschriften und Beträge erneut geprüft.

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