CFSSteuerberatungsgesellschaft mbH

Holding & Vermögen

Geld aus der Holding holen: Ausschüttung, Gehalt, Darlehen oder Reinvestition?

Die passende Strategie beginnt beim privaten Liquiditätsbedarf und endet beim langfristigen Nettovermögen – nicht beim niedrigsten Steuersatz eines einzelnen Jahres.

Fachbeitrag8 Min. LesezeitGeprüfter Rechtsstand: 9. August 2026
Eigenständiger FachbeitragZum vollständigen Dokument
CFS FachbeitragDer vollständige Beitrag beginnt hier.

Kernaussagen

Was Sie vor einer Entscheidung wissen sollten.

  • Der größte Holdingvorteil entsteht häufig dadurch, dass nicht benötigtes Kapital in der Unternehmensstruktur bleibt und weiter investiert wird.
  • Ausschüttung, Geschäftsführergehalt, Darlehen und Reinvestition sind rechtlich und steuerlich verschiedene Wege.
  • Ein Gesellschafterdarlehen ersetzt keine Ausschüttung und muss wie unter fremden Dritten vereinbart und durchgeführt werden.
  • Maßstab ist das verfügbare Nettovermögen nach zehn oder zwanzig Jahren – einschließlich der späteren privaten Besteuerung.

Der eigentliche Vorteil einer Holding entsteht häufig erst durch das Nicht-Ausschütten

Viele Unternehmer beschäftigen sich mit der Frage, wie sie Gewinne möglichst steuergünstig aus ihrer GmbH herausbekommen. Bei einer Holdingstruktur sollte die Frage anders gestellt werden: Welcher Teil des Vermögens muss überhaupt ins Privatvermögen?

Eine Holding kann ihren größten Vorteil gerade dann entfalten, wenn Kapital innerhalb der Unternehmensstruktur verbleibt und dort weiter investiert wird.

Dividenden einer Tochtergesellschaft können bei einer ausreichend beteiligten Holding körperschaftsteuerlich grundsätzlich weitgehend steuerfrei vereinnahmt werden. § 8b KStG sieht hierfür eine weitgehende Freistellung vor; bei Dividenden ist insbesondere die Beteiligungsgrenze von 10 Prozent zu beachten. Für die gewerbesteuerliche Kürzung bestehen eigene Voraussetzungen, insbesondere grundsätzlich eine Beteiligung von mindestens 15 Prozent zu Beginn des Erhebungszeitraums.

Die anschließende Ausschüttung der Holding an den privaten Gesellschafter ist dagegen ein eigener Besteuerungsvorgang. Kapitalerträge natürlicher Personen unterliegen grundsätzlich dem gesonderten Einkommensteuertarif von 25 Prozent; je nach Beteiligung und persönlicher Situation können andere Besteuerungsregime relevant sein.

1. Private Gewinnausschüttung

Eine Ausschüttung ist sinnvoll, soweit der Gesellschafter tatsächlich Liquidität privat benötigt.

Der Fehler besteht häufig darin, den gesamten verfügbaren Gewinn auszuschütten, obwohl ein erheblicher Teil anschließend wieder angelegt wird. Dann wird zunächst die private Besteuerung ausgelöst, um anschließend aus dem bereits versteuerten Privatvermögen Aktien, Immobilien oder andere Anlagen zu erwerben.

2. Reinvestition über die Holding

Wird das Kapital nicht privat benötigt, kann eine Reinvestition innerhalb der Holding wirtschaftlich erheblich leistungsfähiger sein.

Entscheidend ist nicht nur der Steuersatz im ersten Jahr. Relevant ist vielmehr: Wie viel Kapital kann über zehn, zwanzig oder dreißig Jahre weiterarbeiten?

CFS stellt deshalb die Steuerwirkung mehrerer Jahre dar. Wirtschaftliche Vermögens-, Rendite- und Investitionswirkungen sind gesondert zu prüfen.

3. Geschäftsführergehalt

Ein angemessenes Geschäftsführergehalt ist bei der Gesellschaft grundsätzlich Betriebsausgabe und beim Geschäftsführer steuerpflichtiges Einkommen. Damit kann Gehalt ein sinnvoller Baustein der Gesamtstrategie sein – insbesondere zur Finanzierung der laufenden privaten Lebenshaltung.

Ein beliebig hohes Gehalt ist jedoch keine Alternative zur Ausschüttung. Leistungen an Gesellschafter müssen gesellschafts- und steuerrechtlich belastbar ausgestaltet sein. Nicht fremdübliche Vorteile können als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden.

4. Darlehen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

Auch Darlehen können Bestandteil einer Vermögensstruktur sein. Sie ersetzen jedoch keine Gewinnausschüttung.

Ein echtes Darlehen benötigt insbesondere eine klare Vereinbarung zu Verzinsung, Laufzeit, Rückzahlung und gegebenenfalls Sicherheiten. Bei Gesellschafterdarlehen ist zudem zwischen einem Darlehen des Gesellschafters an die Gesellschaft und einem Darlehen der Gesellschaft an den Gesellschafter zu unterscheiden.

Eine nur formal als Darlehen bezeichnete dauerhafte private Geldentnahme ist keine belastbare Strategie.

Praxisbeispiel: Ausschütten oder investieren?

Angenommen, nach einer Ausschüttung der operativen Gesellschaft stehen in der Holding 1 Mio. Euro für den weiteren Vermögensaufbau zur Verfügung. Der Unternehmer benötigt davon privat lediglich 150.000 Euro.

Eine mögliche Strategie wäre daher nicht, 1 Mio. Euro vollständig privat auszuschütten, sondern den privaten Liquiditätsbedarf gezielt abzudecken, einen ausreichenden privaten Sicherheitspuffer aufzubauen und das verbleibende Kapital innerhalb einer passenden Vermögensstruktur weiterarbeiten zu lassen.

Die entscheidende Kennzahl lautet dann nicht: Wie viel Steuer spare ich heute? Sondern: Welches Nettovermögen steht mir nach zehn oder zwanzig Jahren zur Verfügung?

CFS-Fazit

Eine Holding ist keine Steuersparmaschine für privaten Konsum. Sie ist vor allem ein Instrument zur Kapitalallokation und langfristigen Vermögensbildung.

Vor einer Ausschüttung sollten deshalb der tatsächliche private Liquiditätsbedarf, die langfristig geplanten Investments, die passende Vermögenssphäre und der spätere Übergang in das Privatvermögen feststehen. Erst danach sollte entschieden werden, welcher Betrag ausgeschüttet wird.

CFS modelliert die steuerlichen Folgen von Holdingstrukturen über mehrere Zeiträume. Eine wirtschaftliche Vermögensplanung ist damit nicht verbunden.

Fachliche Einordnung

Carsten Schupp

Steuerberater seit 2003. Schwerpunkt Steuergestaltung, Restrukturierung und die steuerliche Einordnung geplanter Vermögensvorhaben.

Profil und Arbeitsweise

Häufige Fragen

FAQ zu Geld aus der Holding holen

Muss ich Gewinne aus der Holding privat ausschütten?

Nein. Soweit die Gesellschaft das Kapital nicht für andere Zwecke benötigt, kann es innerhalb der Struktur reinvestiert werden. Private Ausschüttungen sind gesondert zu besteuern.

Kann die Holding dem Gesellschafter einfach Geld leihen?

Nur als echtes, fremdüblich vereinbartes und tatsächlich durchgeführtes Darlehen. Eine dauerhafte Privatentnahme unter der Bezeichnung Darlehen ist keine belastbare Gestaltung.

Ist Gehalt immer günstiger als eine Ausschüttung?

Nein. Gehalt und Ausschüttung wirken auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene unterschiedlich. Angemessenheit, Sozialversicherung und persönlicher Steuersatz gehören in den Gesamtvergleich.

Quellen und Rechtsstand

Recherche- und Rechtsstand: 9. August 2026. Vor einer Veröffentlichung oder Umsetzung werden zeitkritische Vorschriften und Beträge erneut geprüft.

Individuelle steuerliche Prüfung

Die steuerliche Prüfung beginnt vor der Unterschrift.

Im Strategie-Vorcheck ordnen wir Ziel, Größenordnung, Zeitplan und die steuerlich relevanten Tatsachen und offenen Fachfragen ein. Rechtliche, wirtschaftliche, technische und finanzierungsbezogene Prüfungen bleiben davon getrennt.

Strategie-Vorcheck starten

Allgemeine Information, keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Keine Steuer-, Rendite-, Finanzierungs-, Wertentwicklungs- oder Anerkennungsgarantie.

CFS Fachnewsletter

Steuerstrategie verständlich eingeordnet.

Alle 14 Tage fundierte Fachhinweise zu Steuergestaltung, Unternehmensstruktur und den steuerlichen Folgen geplanter Vermögensvorhaben. Bei besonders wichtigen Entwicklungen informieren wir zusätzlich. Keine pauschalen Steuersparmodelle und keine Renditeversprechen.