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Kassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz: Was der Gesetzentwurf für Betriebe vorsieht

Der BMF-Entwurf vom 7. August 2026 soll für bestimmte bargeldintensive Betriebe eine Registrierkassenpflicht einführen und die Papierbelegpflicht neu ordnen. Noch ist das Vorhaben nicht geltendes Recht.

Fachbeitrag7 Min. LesezeitGeprüfter Rechtsstand: 24. August 2026
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Kernaussagen

Was Sie vor einer Entscheidung wissen sollten.

  • Der Gesetzentwurf sieht grundsätzlich eine Kassenpflicht vor, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahres 100.000 Euro überschritten hat und Barzahlungen angenommen werden.
  • Die Papier-Belegausgabepflicht soll durch eine Pflicht ersetzt werden, Belege elektronisch oder auf Papier bereitzustellen.
  • Die Änderungen sollen grundsätzlich zum 1. Januar 2028 greifen; Ausnahmen und Härtefallregeln sind Teil des Entwurfs.

Entwurf, nicht geltendes Recht

Das BMF hat am 7. August 2026 einen Gesetzentwurf zur Kassenpflicht und zu weiteren Änderungen der Abgabenordnung veröffentlicht. Der Text muss das Gesetzgebungsverfahren noch durchlaufen.

Unternehmen sollten sich vorbereiten, die vorgeschlagene Umsatzschwelle heute aber noch nicht als geltende Registrierkassenpflicht behandeln.

Wer nach dem Entwurf betroffen wäre

Eine elektronische Registrierkasse soll grundsätzlich erforderlich sein, wenn ein Betrieb Barzahlungen annimmt und sein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 100.000 Euro betragen hat.

Für Neugründungen, gemischte Zahlungsarten und Veränderungen der Umsatzhöhe müssen die endgültigen Regeln abgewartet werden. Der Entwurf enthält zudem Befreiungs- und Härtefallmöglichkeiten.

Belegbereitstellung statt zwingendem Papierausdruck

Ein Beleg soll dem Kunden elektronisch oder auf Papier zur Verfügung gestellt werden. Ein Ausdruck für jeden Vorgang wäre damit nicht zwingend, sofern eine ordnungsgemäße elektronische Bereitstellung erfolgt.

Die Anforderungen an vollständige und unveränderbare Aufzeichnungen bleiben bestehen. Technische Sicherheitseinrichtung, zutreffende Kassenführung und Datenzugriff sind eigene Prüfungspunkte.

Was Betriebe jetzt prüfen können

  • Umsatzentwicklung sowie Anteil und Ablauf der Barzahlungen dokumentieren.
  • Kassensysteme, TSE, Schnittstellen und Laufzeiten der Anbieterverträge erfassen.
  • Meldung elektronischer Aufzeichnungssysteme und Zuordnung zu Betriebsstätten kontrollieren.
  • Verfahrensdokumentation, Tagesabschlüsse, Storno- und Trainingsvorgänge sowie Benutzerrechte testen.
  • Keine vorschnelle Systembeschaffung allein aufgrund des Entwurfs vornehmen.

CFS-Fazit

Die 100.000-Euro-Schwelle ist ein Planungswert, aber noch keine geltende Pflicht. Für bargeldintensive Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Bestandsaufnahme von Kasse, Daten und Verfahrensdokumentation.

CFS begleitet die steuerliche Prozessprüfung. Produktauswahl und technische Implementierung sind mit den zuständigen Anbietern abzustimmen.

Fachliche Einordnung

Carsten Schupp

Steuerberater seit 2003. Schwerpunkt Steuergestaltung, Restrukturierung und die steuerliche Einordnung geplanter Vermögensvorhaben.

Profil und Arbeitsweise

Häufige Fragen

FAQ zu Kassenpflicht 100.000 Euro 2026

Gilt die 100.000-Euro-Kassenpflicht schon?

Nein. Sie steht in einem Gesetzentwurf des BMF vom 7. August 2026 und ist noch nicht geltendes Recht.

Soll die Belegpflicht abgeschafft werden?

Nicht vollständig. Ein Beleg soll elektronisch oder auf Papier bereitgestellt werden; ein automatischer Papierausdruck wäre dann nicht immer erforderlich.

Was sollte ein Betrieb unabhängig vom Entwurf prüfen?

Kassenmeldung, TSE, vollständige Aufzeichnung, Tagesabschlüsse, Verfahrensdokumentation, Benutzerrechte und die sichere Aufbewahrung der Daten.

Quellen und Rechtsstand

Recherche- und Rechtsstand: 24. August 2026. Vor einer Veröffentlichung oder Umsetzung werden zeitkritische Vorschriften und Beträge erneut geprüft.

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