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Abfindung & Fünftelregelung

Wann kann die Fünftelregelung bei einer Abfindung greifen?

Entschädigung und Zusammenballung müssen zum konkreten Vertrags- und Zahlungsablauf passen; die Bezeichnung als Abfindung genügt nicht.

Fachbeitrag7 Min. LesezeitGeprüfter Rechtsstand: 4. September 2026
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Kernaussagen

Was Sie vor einer Entscheidung wissen sollten.

  • § 34 EStG nennt Entschädigungen im Sinne des § 24 Nummer 1 EStG als mögliche außerordentliche Einkünfte.
  • Die Finanzverwaltung prüft bei Entlassungsentschädigungen insbesondere die Zusammenballung im Zuflussjahr.
  • Teilzahlungen und zusätzliche Leistungen können die Einordnung verändern und gehören vorab in die Prüfung.

Kurzantwort

Die Fünftelregelung kann greifen, wenn eine echte Entschädigung vorliegt und die Voraussetzungen für außerordentliche Einkünfte erfüllt sind. Entscheidend sind Anlass, Vertragsinhalt, Zahlungsplan und die Zusammenballung der Einkünfte – nicht allein die Überschrift des Vertrags.

Entschädigungscharakter

§ 34 Absatz 2 Nummer 2 EStG verweist auf Entschädigungen im Sinne des § 24 Nummer 1 EStG. Deshalb muss geprüft werden, welchen Schaden oder Einnahmeausfall die Zahlung ausgleicht und wie sie mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängt.

Zusammenballung im Zuflussjahr

Die amtlichen Hinweise zu Entlassungsentschädigungen unterscheiden danach, ob die Entschädigung die bis zum Jahresende wegfallenden Einnahmen übersteigt oder ob weitere, nur wegen der Beendigung bezogene Einnahmen einzubeziehen sind. Das verlangt eine Vergleichsrechnung mit den tatsächlichen Verhältnissen.

Teilzahlungen und Zusatzleistungen

Eine Verteilung auf mehrere Kalenderjahre kann die erforderliche Zusammenballung gefährden. Kleine Nebenleistungen oder ergänzende Zahlungen sind nicht pauschal unschädlich; ihre rechtliche und wirtschaftliche Funktion ist zu prüfen.

Was dokumentiert werden sollte

  • Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag und arbeitsrechtlicher Anlass
  • Fälligkeit, tatsächlicher Zahlungszeitpunkt und mögliche Teilzahlungen
  • regulärer Arbeitslohn, Boni und weitere Arbeitgeberleistungen
  • Vergleich der weggefallenen mit den tatsächlich bezogenen Einnahmen
Fachliche Einordnung

Carsten Schupp

Steuerberater seit 2003. Schwerpunkt Steuergestaltung, Restrukturierung und die steuerliche Einordnung geplanter Vermögensvorhaben.

Profil und Arbeitsweise

Häufige Fragen

FAQ zu Fünftelregelung Abfindung Voraussetzungen

Reicht das Wort Abfindung im Vertrag?

Nein. Maßgeblich sind Rechtsgrund, wirtschaftlicher Zusammenhang und tatsächliche Durchführung.

Sind zwei Auszahlungen immer schädlich?

Nicht automatisch, aber Zahlungen in mehreren Kalenderjahren können die Zusammenballung gefährden und müssen vorab geprüft werden.

Wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt an?

Seit 2025 wird die Tarifermäßigung grundsätzlich nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt; die Prüfung erfolgt regelmäßig in der Einkommensteuerveranlagung.

Quellen und Rechtsstand

Recherche- und Rechtsstand: 4. September 2026. Vor einer Veröffentlichung oder Umsetzung werden zeitkritische Vorschriften und Beträge erneut geprüft.

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