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Abfindung & Progression

Wie beeinflussen übrige Einkünfte die Steuer auf eine Abfindung?

Arbeitslohn, neue Beschäftigung, Vermietung und Lohnersatzleistungen können die Tarifwirkung im Zuflussjahr verändern.

Fachbeitrag7 Min. LesezeitGeprüfter Rechtsstand: 4. September 2026
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Kernaussagen

Was Sie vor einer Entscheidung wissen sollten.

  • Die Tarifberechnung knüpft am gesamten zu versteuernden Einkommen an.
  • Die gleiche Abfindung kann deshalb bei unterschiedlichen übrigen Einkünften zu einer anderen Steuerwirkung führen.
  • Lohnersatzleistungen können über den Progressionsvorbehalt relevant sein, auch wenn sie selbst steuerfrei sind.

Kurzantwort

Nicht die Abfindung allein bestimmt die Steuer. Für die Berechnung werden die übrigen Besteuerungsgrundlagen des Zuflussjahres benötigt. Deshalb kann ein Jahr mit geringerem laufendem Einkommen günstiger wirken, ohne dass sich daraus eine allgemeine Regel ableiten lässt.

Das verbleibende zu versteuernde Einkommen

§ 34 EStG berechnet die Steuer auf außerordentliche Einkünfte ausgehend vom verbleibenden zu versteuernden Einkommen. Je nachdem, wie hoch dieses bereits ist, verändert sich die rechnerische Wirkung der Tarifermäßigung.

Welche Positionen erfasst werden müssen

  • laufender und nachlaufender Arbeitslohn einschließlich Bonus
  • Einkünfte aus neuer Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit
  • Vermietung und Verpachtung sowie betriebliche Einkünfte
  • steuerlich relevante Kapital- und sonstige Einkünfte
  • Abzüge und persönliche Veranlagungsmerkmale

Arbeitslosengeld und Progressionsvorbehalt

Bestimmte steuerfreie Leistungen können nach § 32b EStG den Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen erhöhen. Sie gehören deshalb in die Datenerhebung, obwohl sie nicht einfach als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden.

Was eine Modellrechnung leisten kann

Eine Modellrechnung kann Varianten vergleichbar machen. Sie bleibt aber von den eingegebenen Annahmen abhängig und ersetzt weder den Steuerbescheid noch die Prüfung von Vertrag, Zusammenballung und individuellen Abzügen.

Fachliche Einordnung

Carsten Schupp

Steuerberater seit 2003. Schwerpunkt Steuergestaltung, Restrukturierung und die steuerliche Einordnung geplanter Vermögensvorhaben.

Profil und Arbeitsweise

Häufige Fragen

FAQ zu Abfindung übrige Einkünfte Progression

Wirkt sich ein neuer Arbeitslohn auf die Abfindungssteuer aus?

Ja. Weitere steuerpflichtige Einkünfte verändern das zu versteuernde Einkommen und damit die Tarifberechnung.

Ist Arbeitslosengeld steuerpflichtig?

Arbeitslosengeld kann steuerfrei sein, aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf andere Einkünfte beeinflussen.

Werden Kapitalerträge immer einbezogen?

Das hängt von ihrer steuerlichen Behandlung im konkreten Fall ab. Deshalb müssen Art und Veranlagung der Kapitalerträge gesondert geklärt werden.

Quellen und Rechtsstand

Recherche- und Rechtsstand: 4. September 2026. Vor einer Veröffentlichung oder Umsetzung werden zeitkritische Vorschriften und Beträge erneut geprüft.

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