CFSSteuerberatungsgesellschaft mbH

IAB & Tiny Houses

IAB 2025 oder Investition 2026 ohne IAB? Drei Varianten im Steuervergleich

Eine steuerliche Modellrechnung für ein als beweglich angenommenes Tiny House mit acht Jahren Nutzungsdauer: IAB mit Herabsetzung, IAB ohne Herabsetzung und Investition ohne vorherigen IAB.

Fachbeitrag12 Min. LesezeitGeprüfter Rechtsstand: 8. August 2026
Eigenständiger FachbeitragZum vollständigen Dokument
CFS FachbeitragDer vollständige Beitrag beginnt hier.

Kernaussagen

Was Sie vor einer Entscheidung wissen sollten.

  • Unter den Modellannahmen erzielt der IAB mit vollständiger Herabsetzung der Anschaffungskosten den höchsten frühen Steuerwert: 39.750 Euro gegenüber jeweils 34.500 Euro bei den beiden anderen Varianten.
  • Der Unterschied von 5.250 Euro entsteht nicht durch zusätzliche Abschreibung, sondern weil 17.500 Euro Abzugsvolumen aus der späteren 15-Prozent-Phase in die frühe 45-Prozent-Phase verlagert werden.
  • IAB ohne Herabsetzung und Investition ohne IAB erreichen im Modell denselben nominalen Gesamtsteuerwert; der IAB stellt 22.500 Euro Steuerliquidität jedoch bereits 2025 statt 2026 bereit.
  • Die Rechnung ist allgemeine Fachinformation und kein Erstattungs-, Rendite- oder Produktversprechen. Wirtschaftlichkeit, Finanzierung, Verlustnutzung und die Voraussetzungen des § 7g EStG sind gesondert zu prüfen.

Der Modellrahmen: dieselbe Investition, drei Zeitwege

Verglichen wird dieselbe Nettoinvestition von 100.000 Euro. Das Modell unterstellt, dass das Tiny House beweglich ist, zum abnutzbaren Anlagevermögen gehört und eine steuerliche Nutzungsdauer von acht Jahren hat. Diese Annahmen sind für ein konkretes Objekt neu zu prüfen. Anschaffung und Betriebsbereitschaft erfolgen im Modell im September 2026.

Die Rechnung isoliert bewusst die einkommensteuerliche Zeitwirkung. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Gewerbesteuer, Finanzierung, laufende Erträge, Kosten und ein möglicher Zinseffekt der früheren Liquidität sind nicht eingerechnet. Das Wirtschaftsgut soll dauerhaft gehalten und nicht verkauft werden.

  • Nettoanschaffungskosten: 100.000 Euro
  • Als beweglich angenommenes Tiny House; steuerliche Nutzungsdauer im Modell: acht Jahre
  • Anschaffung und Betriebsbereitschaft: September 2026
  • IAB 2025, soweit genutzt: 50 Prozent beziehungsweise 50.000 Euro
  • Sonderabschreibung im Investitionsjahr: 40 Prozent
  • Degressive AfA: 30 Prozent; im Jahr 2026 zeitanteilig für vier Monate
  • Unterstellter persönlicher Grenzsteuersatz: 45 Prozent für 2025 bis 2027
  • Unterstellter Steuersatz ab 2028: 15 Prozent
  • Kein geplanter Verkauf; der verbleibende Buchwert wird später vollständig abgeschrieben

Warum bei acht Jahren Nutzungsdauer 30 Prozent degressive AfA möglich sind

Bei acht Jahren Nutzungsdauer beträgt der lineare AfA-Satz 12,5 Prozent. § 7 Abs. 2 EStG begrenzt die degressive AfA auf das Dreifache des linearen Satzes und zugleich auf höchstens 30 Prozent. Das Dreifache von 12,5 Prozent wären 37,5 Prozent; deshalb greift im Modell die gesetzliche Obergrenze von 30 Prozent. Für die Anschaffung im September 2026 werden davon vier Zwölftel, also effektiv zehn Prozent der jeweiligen Bemessungsgrundlage, angesetzt. 3

§ 7g EStG erlaubt einen IAB von bis zu 50 Prozent. Im Investitionsjahr kann der IAB hinzugerechnet und die Anschaffungskosten bis zur Höhe dieser Hinzurechnung gewinnmindernd herabgesetzt werden. Wird dieses Wahlrecht genutzt, sinkt zugleich die Bemessungsgrundlage für die reguläre AfA und die Sonderabschreibung. Die Sonderabschreibung kann insgesamt bis zu 40 Prozent betragen. 1 2

Der IAB ist damit keine zusätzliche Abschreibung. Er verschiebt Abzugsvolumen zeitlich. Ein dauerhafter nominaler Vorteil entsteht in dieser Modellrechnung nur, weil die vorgezogenen Abzüge mit 45 Prozent wirken und der spätere Restbuchwert nur noch mit 15 Prozent.

Variante 1: IAB mit vollständiger Herabsetzung der Anschaffungskosten

2025 wird der volle IAB von 50.000 Euro abgezogen. 2026 wird er hinzugerechnet; gleichzeitig werden die Anschaffungskosten um 50.000 Euro herabgesetzt. Sonderabschreibung und degressive AfA berechnen sich deshalb nur noch aus 50.000 Euro.

Diese Variante verlagert innerhalb der Modellannahmen das größte Abzugsvolumen in die frühe Phase. Ob sie im Einzelfall gewählt wird, hängt von den tatsächlich nutzbaren Einkünften, der Rechtslage und den dokumentierten Voraussetzungen ab.

2025 · IAB-Abzug− 50.000 € Gewinnwirkung
IAB 50.000 €

Steuerwert bei 45 Prozent: 22.500 €.

2026 · Investitionsjahr− 25.000 € Gewinnwirkung
+ 50.000 € Hinzurechnung − 50.000 € Herabsetzung − 20.000 € Sonder-AfA − 5.000 € degressive AfA

Steuerwert bei 45 Prozent: 11.250 €. Buchwert zum 31. Dezember 2026: 25.000 Euro.

2027 · degressive AfA− 7.500 € Gewinnwirkung
30 % von 25.000 € Restbuchwert

Steuerwert bei 45 Prozent: 3.375 €. Buchwert zum 31. Dezember 2027: 17.500 €.

Variante 2: IAB ohne Herabsetzung der Anschaffungskosten

Der IAB von 50.000 Euro wirkt bereits 2025. Im Investitionsjahr wird er hinzugerechnet, die Anschaffungskosten bleiben jedoch bei 100.000 Euro. Dadurch werden 40.000 Euro Sonderabschreibung und 10.000 Euro zeitanteilige degressive AfA aus der ungekürzten Bemessungsgrundlage berechnet.

Hinzurechnung und Abschreibungen neutralisieren sich 2026 im Modell vollständig. Die Liquidität aus 2025 bleibt dennoch ein Jahr früher verfügbar als bei einer Investition ohne vorherigen IAB.

2025 · IAB-Abzug− 50.000 € Gewinnwirkung
IAB 50.000 €

Steuerwert bei 45 Prozent: 22.500 €.

2026 · Investitionsjahr0 € Gewinnwirkung
+ 50.000 € Hinzurechnung − 40.000 € Sonder-AfA − 10.000 € degressive AfA

Keine zusätzliche Gewinnminderung 2026. Buchwert zum 31. Dezember 2026: 50.000 Euro.

2027 · degressive AfA− 15.000 € Gewinnwirkung
30 % von 50.000 € Restbuchwert

Steuerwert bei 45 Prozent: 6.750 €. Buchwert zum 31. Dezember 2027: 35.000 €.

Variante 3: Kein IAB 2025, Investition erst im September 2026

2025 entsteht keine Steuerwirkung. Im September 2026 wird für 100.000 Euro investiert. Ohne IAB-Hinzurechnung können 40.000 Euro Sonderabschreibung und 10.000 Euro zeitanteilige degressive AfA den Gewinn 2026 um insgesamt 50.000 Euro mindern.

Bis Ende 2027 entspricht das gesamte Abzugsvolumen dieser Variante dem der Variante 2. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt: Die Steuerliquidität von 22.500 Euro entsteht erst 2026 statt bereits 2025.

2025 · kein IAB0 € Gewinnwirkung
Kein Abzug

Keine vorgezogene Steuerliquidität im Jahr 2025.

2026 · Investitionsjahr− 50.000 € Gewinnwirkung
− 40.000 € Sonder-AfA − 10.000 € degressive AfA

Steuerwert bei 45 Prozent: 22.500 €. Buchwert zum 31. Dezember 2026: 50.000 Euro.

2027 · degressive AfA− 15.000 € Gewinnwirkung
30 % von 50.000 € Restbuchwert

Steuerwert bei 45 Prozent: 6.750 €. Buchwert zum 31. Dezember 2027: 35.000 €.

Gesamtvergleich: Steuerwirkung, Restbuchwert und späterer Steuerwert

Für den Vergleich wird das bis Ende 2027 abgezogene Volumen mit 45 Prozent bewertet. Der verbleibende Buchwert wird ab 2028 vollständig mit 15 Prozent berücksichtigt. Damit wird die vom Mandanten erwartete Steuersatzsenkung sichtbar, ohne sie als gesetzliche oder sichere Entwicklung darzustellen.

Die Beträge zeigen den rechnerischen Steuerwert der Gewinnminderungen. Sie sind keine zugesagte Auszahlung des Finanzamts. Die tatsächliche Wirkung hängt insbesondere von der Nutzbarkeit der Abzüge und vom individuellen Grenzsteuersatz ab.

Modellrechnung: 100.000 Euro Nettoinvestition, bewegliches Tiny House, acht Jahre Nutzungsdauer, Anschaffung September 2026
VarianteGewinnwirkung 2025Gewinnwirkung 2026Gewinnwirkung 2027Steuerwert bis 2027Steuerwert ab 2028Gesamtsteuerwert
IAB mit Herabsetzung− 50.000 €− 25.000 €− 7.500 €37.125 €2.625 €39.750 €
IAB ohne Herabsetzung− 50.000 €0 €− 15.000 €29.250 €5.250 €34.500 €
Kein IAB0 €− 50.000 €− 15.000 €29.250 €5.250 €34.500 €

Was das Ergebnis tatsächlich bedeutet

Die Variante mit Herabsetzung erreicht unter den Annahmen einen Gesamtsteuerwert von 39.750 €. Gegenüber den beiden anderen Varianten beträgt der nominale Vorteil 5.250 €. Ursache ist der um 17.500 € niedrigere Restbuchwert Ende 2027: Dieses Abzugsvolumen wirkt bereits mit 45 Prozent statt später nur mit 15 Prozent.

IAB ohne Herabsetzung und Investition ohne IAB erreichen mit jeweils 34.500 Euro denselben nominalen Gesamtsteuerwert. Der IAB ohne Herabsetzung bleibt dennoch liquiditätswirksam, weil 22.500 Euro bereits 2025 statt 2026 zur Verfügung stehen. Der zusätzliche Zins- oder Reinvestitionsvorteil dieser früheren Liquidität ist in der Rechnung noch nicht bewertet.

Bliebe der Grenzsteuersatz während der gesamten Abschreibungsdauer unverändert bei 45 Prozent, ergäbe sich bei vollständiger Nutzbarkeit in allen drei Varianten langfristig derselbe nominale Steuerwert von 45.000 Euro. Dann unterschieden sich die Varianten nur durch Zeitpunkt und Barwert.

Voraussetzungen und Grenzen der Modellrechnung

Die Berechnung setzt voraus, dass sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Gewinnminderungen in den jeweiligen Jahren vollständig nutzbar sind. § 7g EStG verlangt unter anderem die Gewinngrenze, die fristgerechte Investition sowie die begünstigte betriebliche Nutzung oder Vermietung. Offene IAB und die Zuordnung zum richtigen Betrieb müssen dokumentiert werden. 1 4

Die angenommene Senkung des persönlichen Grenzsteuersatzes auf 15 Prozent ab 2028 ist eine individuelle Planungsannahme. Sie ist weder gesetzlich vorgegeben noch garantiert. Änderungen bei Einkommen, Verlusten, Rechtsform, Betriebszuordnung oder Gesetzgebung können die Rangfolge verändern.

  • Gewinn des Betriebs im IAB-Abzugsjahr höchstens 200.000 Euro
  • Investition grundsätzlich innerhalb der drei folgenden Wirtschaftsjahre
  • Bewegliches, abnutzbares Anlagevermögen und eindeutige Zuordnung zum investierenden Betrieb
  • Begünstigte Nutzung oder Vermietung bis mindestens zum Ende des Folgejahres
  • Tatsächliche Nutzbarkeit der Gewinnminderungen bei ausreichend positiven Einkünften
  • Gesonderte Berücksichtigung von Gewerbesteuer, § 35 EStG, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
  • Keine isolierte Investitionsentscheidung allein aufgrund der erwarteten Steuerliquidität

CFS-Einordnung: Steuerliquidität ist Mittel, nicht Investitionsgrund

Die Variante mit vollständiger Herabsetzung verlagert im Modell das größte Abzugsvolumen in die frühe 45-Prozent-Phase. Das ist eine rechnerische Beobachtung und keine Empfehlung. Produkt, Finanzierung, Standort, Betreiberkonzept, Auslastung, Rücklagen, Versicherung und Vertragsrisiken bleiben eigenständige Prüffelder außerhalb dieser steuerlichen Modellrechnung.

Dieser Beitrag ist GRÜN – allgemeine Fachinformation. Er enthält keine Freigabe eines bestimmten Tiny Houses, Herstellers, Anbieters, Betreibers, Standorts, Vertrags oder Beteiligungsmodells. Eine Produkt- oder Investitionsprüfung erfordert eigene technische, wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Unterlagen.

Fazit

Unter den festgelegten Annahmen weist der IAB 2025 mit vollständiger Herabsetzung der Anschaffungskosten den höchsten rechnerischen frühen Steuerwert auf. Das Modell erreicht einen Gesamtsteuerwert von 39.750 Euro; dieser Wert ist weder Prognose noch garantierter Liquiditätszufluss.

Aus dem Zahlenvergleich folgt keine allgemeine Empfehlung. Maßgeblich sind die tatsächlich nutzbaren Einkünfte, der reale Steuersatzverlauf, sämtliche Voraussetzungen und eine vom Mandanten veranlasste gesonderte wirtschaftliche Prüfung des Vorhabens.

Fachliche Einordnung

Carsten Schupp

Steuerberater seit 2003. Schwerpunkt Steuergestaltung, Restrukturierung und die steuerliche Einordnung geplanter Vermögensvorhaben.

Profil und Arbeitsweise

Häufige Fragen

FAQ zu IAB 2025 Investition 2026

Welche der drei Varianten zeigt im Modell den höchsten frühen Steuerwert?

Unter den festgelegten Annahmen ist es der IAB mit vollständiger Herabsetzung der Anschaffungskosten. Bei 45 Prozent Grenzsteuersatz bis 2027 und 15 Prozent ab 2028 beträgt der rechnerische Gesamtsteuerwert 39.750 Euro. Daraus folgt keine Empfehlung für den Einzelfall.

Warum sind bei acht Jahren Nutzungsdauer 30 Prozent degressive AfA möglich?

Der lineare Satz beträgt 12,5 Prozent. Das Dreifache wären 37,5 Prozent; § 7 Abs. 2 EStG begrenzt den degressiven Satz jedoch auf höchstens 30 Prozent.

Ist der Steuersatz von 15 Prozent ab 2028 gesetzlich festgelegt?

Nein. Er ist eine individuelle Modellannahme. Die tatsächliche Wirkung muss mit dem erwarteten zu versteuernden Einkommen und dem persönlichen Grenzsteuersatz neu berechnet werden.

Warum haben IAB ohne Herabsetzung und kein IAB denselben Gesamtsteuerwert?

Beide Varianten verlagern im Modell bis Ende 2027 insgesamt 65.000 Euro in die 45-Prozent-Phase. Beim IAB entsteht ein wesentlicher Teil der Liquidität jedoch bereits 2025 statt 2026.

Sind die 5.250 Euro Mehrvorteil eine zusätzliche Abschreibung?

Nein. Das gesamte steuerliche Abzugsvolumen bleibt auf die Anschaffungskosten begrenzt. Der Vorteil entsteht durch die angenommene Verlagerung von 17.500 Euro aus einer späteren 15-Prozent-Phase in die frühe 45-Prozent-Phase.

Ist damit ein bestimmtes Tiny-House-Angebot steuerlich freigegeben?

Nein. Der Beitrag ist allgemeine Fachinformation. Anbieter, Betreibervertrag, Standort, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit und die konkrete betriebliche Durchführung müssen separat geprüft werden.

Belege im Text

Fußnoten

  1. § 7g Abs. 1 bis 4 EStG: IAB bis 50 Prozent, Gewinngrenze, Hinzurechnung, Herabsetzung und Investitionsfrist.

    Amtliche Fundstelle öffnen
  2. § 7g Abs. 5 und 6 EStG: Sonderabschreibung bis insgesamt 40 Prozent und Nutzungsvoraussetzungen.

    Amtliche Fundstelle öffnen
  3. § 7 Abs. 2 EStG: Degressive AfA für begünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter: höchstens das Dreifache des linearen Satzes und maximal 30 Prozent.

    Amtliche Fundstelle öffnen
  4. BMF-Schreiben vom 15. Juni 2022: Verwaltungsgrundsätze zu Zweifelsfragen des § 7g EStG; spätere Gesetzesänderungen sind ergänzend zu berücksichtigen.

    Amtliche Fundstelle öffnen

Quellen und Rechtsstand

Recherche- und Rechtsstand: 8. August 2026. Vor einer Veröffentlichung oder Umsetzung werden zeitkritische Vorschriften und Beträge erneut geprüft.

Individuelle steuerliche Prüfung

Die steuerliche Prüfung beginnt vor der Unterschrift.

Im Strategie-Vorcheck ordnen wir Ziel, Größenordnung, Zeitplan und die steuerlich relevanten Tatsachen und offenen Fachfragen ein. Rechtliche, wirtschaftliche, technische und finanzierungsbezogene Prüfungen bleiben davon getrennt.

Strategie-Vorcheck starten

Allgemeine Information, keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Keine Steuer-, Rendite-, Finanzierungs-, Wertentwicklungs- oder Anerkennungsgarantie.

CFS Fachnewsletter

Steuerstrategie verständlich eingeordnet.

Alle 14 Tage fundierte Fachhinweise zu Steuergestaltung, Unternehmensstruktur und den steuerlichen Folgen geplanter Vermögensvorhaben. Bei besonders wichtigen Entwicklungen informieren wir zusätzlich. Keine pauschalen Steuersparmodelle und keine Renditeversprechen.