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IAB & AfA

Investitionsabzugsbetrag: Kosten kürzen – oder nicht?

IAB 2025 und Anschaffung im Oktober 2026 oder Januar 2027: Wie sich die freiwillige Kürzung der Anschaffungskosten auf Sonderabschreibung, degressive AfA und Restbuchwert auswirkt.

Fachbeitrag7 Min. LesezeitGeprüfter Rechtsstand: 8. August 2026
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Kernaussagen

Was Sie vor einer Entscheidung wissen sollten.

  • Die reguläre degressive AfA wird im Anschaffungsjahr monatsgenau gekürzt. Bei einer Anschaffung im Oktober 2026 zählen 3/12; bei einer Anschaffung im Januar 2027 12/12.
  • Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG kann im Beispiel bereits im Anschaffungsjahr vollständig genutzt werden – unabhängig davon, ob die reguläre AfA nur zeitanteilig anfällt.
  • Wird die AfA-Bemessungsgrundlage von 100.000 auf 50.000 Euro gekürzt, sinken auch degressive AfA und Sonderabschreibung auf diese reduzierte Grundlage.
  • Die Kürzung verlagert mehr Aufwand nach vorn. Sie schafft keinen zusätzlichen Gesamtaufwand und ist deshalb als zeitliche Steuer- und Liquiditätsentscheidung zu beurteilen.

Beispielannahmen und entscheidender Unterschied

Das Beispiel unterstellt einen IAB 2025 von 50.000 Euro, einen Kaufpreis von 100.000 Euro netto, zehn Jahre Nutzungsdauer, 30 Prozent degressive AfA und die vollständige Sonderabschreibung von 40 Prozent im Anschaffungsjahr. Sämtliche Voraussetzungen des § 7g EStG gelten als erfüllt.

Die Hinzurechnung des IAB im Investitionsjahr ist von der freiwilligen Kürzung der Anschaffungskosten zu trennen. Ohne Kürzung bleibt die AfA-Bemessungsgrundlage bei 100.000 Euro. Bei vollständiger Kürzung sinkt sie auf 50.000 Euro. Eine teilweise Kürzung bis zur Höhe der Hinzurechnung ist als Zwischenlösung ebenfalls möglich.

  • IAB 2025: 50.000 Euro
  • Kaufpreis netto: 100.000 Euro
  • Degressive AfA: 30 Prozent
  • Sonderabschreibung: volle 40 Prozent im Anschaffungsjahr
  • Minuszeichen in den Tabellen: Gewinnminderung; Pluszeichen: Gewinnerhöhung

Anschaffung im Oktober 2026: nur drei Monate reguläre AfA

Die Sonderabschreibung kann im Beispiel sofort vollständig genutzt werden. Die reguläre degressive AfA ist dagegen zeitanteilig auf drei Monate zu kürzen. Dadurch unterscheiden sich die beiden Varianten im Anschaffungsjahr besonders deutlich.

Vergleich bei Anschaffung im Oktober 2026
RechenschrittA · Kosten kürzenB · Nicht kürzen
IAB im Jahr 2025− 50.000 €− 50.000 €
Hinzurechnung 2026+ 50.000 €+ 50.000 €
Kürzung der Anschaffungskosten− 50.000 €0 €
AfA-Bemessungsgrundlage50.000 €100.000 €
Sonderabschreibung 2026 (40 %)− 20.000 €− 40.000 €
Degressive AfA Jahresbetrag (30 %)− 15.000 €− 30.000 €
Degressive AfA 2026: 3/12− 3.750 €− 7.500 €
Gewinnwirkung 2026− 23.750 €+ 2.500 €
Kumuliert 2025 + 2026− 73.750 €− 47.500 €
Restbuchwert 31.12.202626.250 €52.500 €

Anschaffung im Januar 2027: volles Jahr reguläre AfA

Bei der Anschaffung im Januar beginnt die degressive AfA mit 12/12. Allerdings fällt auch die IAB-Hinzurechnung erst im Jahr 2027 an. Der Vergleich zeigt deshalb nicht nur zwei Kürzungsvarianten, sondern auch die Wirkung des Investitionszeitpunkts.

Vergleich bei Anschaffung im Januar 2027
RechenschrittA · Kosten kürzenB · Nicht kürzen
IAB im Jahr 2025− 50.000 €− 50.000 €
Hinzurechnung 2027+ 50.000 €+ 50.000 €
Kürzung der Anschaffungskosten− 50.000 €0 €
AfA-Bemessungsgrundlage50.000 €100.000 €
Sonderabschreibung 2027 (40 %)− 20.000 €− 40.000 €
Degressive AfA 2027: 12/12− 15.000 €− 30.000 €
Gewinnwirkung 2027− 35.000 €− 20.000 €
Kumuliert 2025 + 2027− 85.000 €− 70.000 €
Restbuchwert 31.12.202715.000 €30.000 €

Einfach gesagt: Die Entscheidung betrifft den Zeitpunkt

Wer bereits im Oktober 2026 investiert, erhält die Sonderabschreibung sofort, aber nur 3/12 der degressiven AfA. Im Januar 2027 beginnt die degressive AfA mit 12/12 – allerdings liegt auch die IAB-Hinzurechnung erst im Jahr 2027.

Die vollständige Kürzung verschiebt mehr Aufwand nach vorn; sie schafft keinen zusätzlichen Gesamtaufwand. Die Sonderabschreibung von insgesamt bis zu 40 Prozent kann auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre verteilt werden. Im Beispiel wird sie vollständig im Anschaffungsjahr genutzt.

Ob vollständige, teilweise oder keine Kürzung sinnvoll ist, hängt deshalb insbesondere von Steuersatz, Verlustnutzung, Investitionszeitpunkt, späteren Ergebnissen und Liquiditätsbedarf ab.

Fachliche Einordnung

Carsten Schupp

Steuerberater seit 2003. Schwerpunkt Steuergestaltung, Restrukturierung und die steuerliche Einordnung geplanter Vermögensvorhaben.

Profil und Arbeitsweise

Häufige Fragen

FAQ zu IAB Anschaffungskosten kürzen

Müssen die Anschaffungskosten um den hinzugerechneten IAB gekürzt werden?

Nein. § 7g Abs. 2 EStG eröffnet eine Kürzung bis zur Höhe der Hinzurechnung. Die Hinzurechnung selbst und die Kürzung der Anschaffungskosten sind getrennte steuerliche Schritte.

Ist auch eine teilweise Kürzung möglich?

Ja. Zwischen vollständiger und unterlassener Kürzung ist auch eine teilweise Kürzung möglich. Die AfA-Bemessungsgrundlage und die darauf berechneten Abschreibungen liegen dann zwischen den beiden Tabellenvarianten.

Warum beträgt die degressive AfA im Oktober nur 3/12?

Die reguläre AfA ist im Jahr der Anschaffung monatsgenau zu kürzen. Bei einer Anschaffung im Oktober verbleiben Oktober, November und Dezember, also drei Monate.

Kann die Sonderabschreibung trotzdem vollständig genutzt werden?

Im Beispiel ja, sofern sämtliche Voraussetzungen des § 7g Abs. 5 und 6 EStG erfüllt sind. Ob die volle Nutzung wirtschaftlich sinnvoll ist, muss gesondert geprüft werden.

Quellen und Rechtsstand

Recherche- und Rechtsstand: 8. August 2026. Vor einer Veröffentlichung oder Umsetzung werden zeitkritische Vorschriften und Beträge erneut geprüft.

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